Kreditanstalt für Wiederaufbau: Was sich 2018 ändert

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die größte nationale Förderbank der Welt und die drittgrößte Bank Deutschlands. Die KfW unterstützt mit ihren Darlehen Bauherren und Hauseigentümer bei dem Erwerb oder der Sanierung einer Immobilie. Im Auftrag des Bundes und der Länder, setzt die KfW sich besonders dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen zu verbessern. Aus diesem Grund erhalten bevorzugt energieeffizient gebaute Immobilien sowie Projekte zur Sanierung von Bestandsimmobilien zum Effizienzhaus und altersgerechter Umbau eine Förderung. 

Für alle die planen energieeffiziente zu bauen oder energieeffizient zu sanieren, gibt es ab dem 17.04.2018 einige wichtige Änderungen. 

Photovoltaik - KfW

Energieeffizient Sanieren   

Mit ihren Förderprogrammen zum Thema Energieeffizient Sanieren fördert die KfW das energieeffiziente Modernisieren und Sanieren mit zinsvergünstigten Darlehen und Zuschüssen. Je besser die Energieeffizienz, desto höher fällt die Förderung aus.  

Für alle die für eine energieeffiziente Sanierung keinen Kredit aufnehmen möchten, bietet die KfW-Bankengruppe das Programm KfW 430 an. Das Programm bietet einen klaren Vorteil, Sie müssen diesen Investitionszuschuss nicht zurückzahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 30.000 Euro je Immobilie. Diesen Betrag erhalten Sie jedoch nur, wenn ihre Immobilie den höchsten Energiestandard erreicht. Darüber hinaus darf der Investitionszuschuss maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.

Sollten Sie sich für eine energetische Sanierung planen, können Sie sich für die Programme KfW 151 oder KfW 152 entscheiden. Um im Rahmen des Programms KfW 151 eine Förderung von bis zu 100.000 Euro zu erhalten, muss Ihre Immobilie durch die Sanierung den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreichen. Planen Sie einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel eine Wärmedämmung, können Sie unter der Programmnummer 152 einen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit beantragen. 

Was ändert sich 2018?

Für Kreditanträge die ab 17.04.2018 bei KfW eingehen, gelten folgende Änderungen:

  • Galt bis lang noch die Regelung, dass das Darlehen während der Zinsbindungsfrist kostenfrei ganz oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro getilgt werden konnte, wird ab 17.04.2018 eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen fällig (KfW 151/152).

 

  • Eine Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 12 auf 6 Monate (KfW 151/152).

 

Energieeffizient Bauen 

Künftige Bauherren und Hauseigentümer können von einem Förderkredit (KfW 153) für energieeffizientes Bauen mit günstigen Konditionen und einem Tilgungs­zuschuss profitieren. Die Voraussetzung ist, dass ihr Haus den Standard eines KfW-Effizienz­hauses oder eines vergleich­baren Passiv­hauses erreicht. Je energieeffizienter Sie bauen, desto höher kann der Tilgungs­zuschuss der KfW ausfallen. Als KfW-Effizienzhäuser gelten Wohngebäude, welche einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV). Planen Sie einen Neubau, können die Baukosten, die Baunebenkosten sowie die Kosten für Planung, Beratung und Baubegleitung gefördert werden. Beim Ersterwerb einer Immobilie werden der Kaufpreis und die Nebenkosten gefördert so lange die Beantragung innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme erfolgt. 

Was ändert sich 2018?

Für Kreditanträge, die ab dem 17.04.2018 bei der KfW eingehen, gilt die folgende Änderung: 

  • Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung, es gilt weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten (KfW 153).

 

  • Auch für KfW 153 galt bis lang die Regelung, dass das Darlehen während der Zinsbindungsfrist kostenfrei ganz oder in Teilbeträgen getilgt werden konnte, ab dem 17.04.2018 wird hier ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen fällig. 

 

  • Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit reduziert sich von 12 auf 6 Monate (KfW 153). 

 

 

Haben Sie noch Fragen zu den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau? Oder wünschen Sie genauere Informationen zu den Themen Baufinanzierung, Finanzierungsmittel, Fördermittel oder ähnlichem? Ihr TGI Finanzpartner in Kiel, Hamburg und Flensburg steht Ihnen von der Erstberatung bis hin zur Kaufpreiszahlung jeder Zeit mit Rat und Tat zu Seite. Für TGI stehen Ihre Wünsche und Möglichkeiten im Mittelpunkt der persönlichen Beratung.  

 

 

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