Landesförderprogramme – Förderung in Schleswig-Holstein

Neben bundesweiten Förderungsprogrammen für das Bauen, Kaufen oder Mieten von Wohnungen und Häusern, gibt es auch Landesförderprogramme, die länderspezifisch angeboten werden. In Schleswig-Holstein werden diese von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (kurz: IB.SH) vergeben. Welche Landesförderprogramme gibt es, wenn man in Schleswig-Holstein wohnt und sich ein neues Zuhause finanzieren möchte? Und wohin wendet man sich, um diese in Anspruch zu nehmen?

Landesförderprogramme bei der IB.SH

Die IB.SH ist das zentrale Förderinstitut Schleswig-Holsteins. Sie bietet Beratung in Förderfragen an und vergibt unter anderem Fördermittel für die Bereiche Wohnungsbau, Wirtschaft, Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmaßnahmen, Umwelt- und Energieprojekte und Städtebau. Dabei werden sowohl öffentliche Institutionen als auch private Haushalte unterstützt.

Die Förderprogramme im Bereich Wohnen und Bauen umfassen Darlehen und Zuschüsse:

Darlehen “Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Dieses Darlehen ist für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein. Unterstützt werden private Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen und Maßnahmen, die die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum fördern. Bereitgestellt wird eine Grundförderung, die von der zu fördernden Immobilie abhängig ist, maximal aber 70.000 Euro beträgt. Der Antrag auf diese Fördermittel erfolgt über die IB.SH. Bevor dieser nicht bewilligt wird, darf weder mit Bauarbeiten begonnen, noch ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Landesförderprogramme - soziale Wohnraumförderung

Darlehen “Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen

Mit diesem Darlehen werden Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert. Unterschiede gibt es je nach dem individuellen Ziel der Antragsteller*innen – Förderungsmaßnahmen für Neubau, Ersterwerb oder Ausbau werden hier beispielsweise von Förderungen für Sanierungen oder Modernisierungen getrennt. Bei ersterem werden zusätzlich zu dem Baudarlehen selbst Zuschüsse von bis zu 375 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Die Höhe des Baudarlehens berechnet sich nach den Gesamtkosten, der Lage des Objektes und den renditerelevanten Komponenten des Investors.

Für Modernisierungen und Sanierungen erfolgt die Förderung ebenfalls durch Zuschüsse und Darlehen. Darlehen werden bis zu einer Höhe von 1.600 Euro pro Quadratmeter für Sanierungen, 800 Euro pro Quadratmeter für Modernisierungen und 400 Euro pro Quadratmeter für Teilmodernisierungen, gezahlt. Zuschüsse sind ähnlich gestaffelt, hier betragen die maximalen Höhen 150, 100 und 50 Euro.

Zuschuss “Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer

Der Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer ist für private Eigentümer*innen, die eine Immobilie in Schleswig-Holstein modernisieren wollen. Maßnahmen, die hierbei gefördert werden sind solche, die die Energieeffizienz des Objektes steigern oder zu dessen Barrierereduzierung beitragen. Die Zuschusshöhe beträgt fest 2.000 Euro, ist also unabhängig von den anfallenden Kosten. Auch hier gilt: Bevor mit Modernisierungsmaßnahmen begonnen wird, muss der Antrag auf den Zuschuss bewilligt sein.

Zuschuss “Modernisierungszuschuss für private Vermieter

Auch für Wohnungs- und Hausbesitzer*innen, die ihre Immobilie vermieten, gibt es Zuschüsse im Bereich der Energieeffizienz und Barrierereduzierung. Hierfür gibt es eine genaue Liste mit Orten, in denen die Immobilie stehen darf, um diesen Zuschuss zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise Kiel und Orte auf Sylt oder Föhr. Die Zuschusshöhe beträgt 20% der förderfähigen Kosten, es werden aber maximal 5.000 Euro für eine Wohneinheit gewährt.

Förderungsmöglichkeiten für die Baufinanzierung in Schleswig-Holstein

Neben diesen Angeboten, enthält das Förderungsprogramm der IB.SH auch Förderungsmöglichkeiten im Bereich Bildung, wie eine Aufstiegsfortbildungsförderung, im Bereich Kultur mit einer Investitionsförderung für Kultureinrichtungen und im Bereich Schule, in dem unter anderem die Sanierung von sanitären Räumen gefördert wird.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet bundesweit Förderungen für unterschiedliche Vorhaben an. Privatpersonen können hier für Neubauten oder auch bestehende Immobilien von Darlehen und Zuschüssen profitieren. Gerade die Förderungen für energetische Sanierungen und energieeffizientes Bauen sind seit Anfang diesen Jahres gestiegen – mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag “Energetisch Sanieren und Bauen – Neue Förderungen und Zuschüsse”.

Auf der Suche nach Förderprogrammen kann auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hilfreich sein. Hier kann man nach passenden Förderungen im Bund und in den Ländern suchen. Um die optimale Förderung oder den perfekten Förderungsmix für Ihr Vorhaben zu finden, wenden Sie sich einfach an Ihren TGI Finanzpartner. Wir beraten Sie gerne!

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