Familienleistungsausgleich: Geld sparen als Familie

Sie haben Kinder oder planen Kinder zu bekommen? Der Staat unterstützt Familien finanziell mit dem Familienleistungsausgleich und gleicht damit Leistungen der Erziehung, Versorgung und Bildung aus. Der Familienleistungsausgleich erfolgt sowohl durch direkte Transferleistungen, steuerliche Entlastungen oder auch durch Leistungen der Sozial- und Gesundheitssysteme. In diesem Jahr gibt es zudem einen Corona-Familienbonus von 300 Euro pro Kind, der zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll. 

Was beinhaltet der Familienleistungsausgleich?

Der Begriff „Familienleistungsausgleich hat vor mehr als 20 Jahren den Begriff „Familienlastensausgleich“ ersetzt. Damit wollte der Gesetzgeber ausdrücken, dass es keine Last ist, eine Familie zu haben, sondern eine Leistung für die Gesellschaft 

Zum Familienleistungsausgleich gehören im Wesentlichen: 

  • Kindergeld 
  • Elterngeld 
  • Kinderfreibeträge 

Kindergeld – unabhängig vom Einkommen 

Beim Kindergeld handelt es sich um einen einkommensunabhängigen Beitrag, der den Lebensunterhalt von Kindern abdecken soll. Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes länger andauert, sogar bis zum 25. Lebensjahr. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für die ersten beiden Kinder wird derzeit monatlich 204 Euro ausgezahlt, im Jahr 2021 soll dieser Betrag auf 219 Euro erhöht werden

Elterngeld – beide Elternteile haben Anspruch darauf  

Direkt nach der Geburt sind Eltern häufig nicht in der Lage, wie bisher weiter zu arbeiten. Elterngeld soll hier Abhilfe verschaffen und die finanzielle Lebensgrundlage der Familien sichern und ihnen die Erziehung und Betreuung des Neugeborenen ermöglichen. Die Höhe des Elterngeldes hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Das Elterngeld beträgt maximal 67 Prozent des bisherigen Einkommens, bei Geringverdienern kann es auch höher sein. Grundsätzlich haben Eltern 12 Monate Anspruch auf Elterngeld. Teilen sich beide Elternteile die Elternzeit, kann diese Zeit bis auf 14 Monate verlängert werden. 

Kinderfreibeträge – 2020 noch mehr Steuern sparen  

Der Kinderfreibetrag wurde im Januar 2020 auf 5.172 Euro pro Jahr angehoben. Zusätzlich können Kosten für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.640 Euro pro Jahr von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dabei gelten die gleichen Altersgrenzen, wie beim Kindergeld. Alleinerziehende können darüber hinaus den sogenannten Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen, der seit 2016 bei 1.908 Euro pro Jahr liegt und sich mit jedem weiteren Kind um 240 Euro erhöht.   

Zusätzliche Leistungen während der Corona Pandemie 

Für jedes Kind erhalten Familien aufgrund der Corona-Krise 300 Euro extra, der Kinderbonus wird  zusammen mit dem Kindergeld in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober überwiesen. Familien mit geringem Einkommen steht seit dem 1. April 2020 zusätzlich ein Kinderzuschlag in Höhe von 185 Euro pro Monat zu, der online bei der Familienkasse beantragt werden kann.  

 

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