Bieterverfahren beim Hauskauf

Zum ersten, zum zweiten, zum dritten… Nicht so ganz. Das Bieterverfahren unterscheidet sich von einer Auktion, ist aber auch kein traditioneller Verkaufsabschluss –  sondern liegt irgendwo dazwischen. Auf dem deutschen Häusermarkt wird das Bieterverfahren immer beliebter. Früher nur für schwer verkäufliche Immobilien genutzt, werden heute auch viele Häuser bei hoher Nachfrage in einem Bieterverfahren verkauft und gekauft. In unserem heutigen Blogbeitrag erklären wir, was das Bieterverfahren genau ist, welche Unterschiede es zur Auktion beim Hauskauf gibt und mit welchen Tipps Sie Ihre Chancen auf den Zuschlag für die Traumimmobilie deutlich erhöhen!

Was ist das Bieterverfahren beim Hauskauf?

Das Bieterverfahren ist eine Alternative zum klassischen Verkaufsabschluss. Es wird zur Verkaufsförderung und Ermittlung des Marktwertes eines Hauses genutzt.

Beim traditionellen Immobilienkauf legen die Verkäufer einen – häufig durch ein Wertgutachten gestützten – Preis fest, zu dem Interessierte das Objekt erwerben können. Dieser Preis steht direkt zum Verkaufsstart fest und kann meistens nur geringfügig verhandelt werden.

Beim alternativen Bieterverfahren gibt es keinen vorab festgelegten Kaufpreis, obwohl die Angabe einer Mindestsumme seitens der Verkäufer möglich ist. Interessierte haben hier selbst die Möglichkeit, einen angemessenen Preis für die Immobilie vorzuschlagen.

Bieterverfahren beim Hauskauf TGI Finanzpartner Kiel Hamburg Flensburg

Wie läuft das Bieterverfahren ab?

  • Zunächst wird der Verkauf des Hauses in den gängigen Immobilienbörsen online und offline bekannt gegeben. Dass die Immobilie im Bieterverfahren verkauft wird, ist daran zu erkennen, dass kein Kaufpreis ausgezeichnet ist. Häufig sind die Anzeigen auch explizit mit dem Hinweis „Bieterverfahren“ versehen.
  • Wie im traditionellen Verkaufsprozess findet nun die Besichtigung des Hauses statt. Bei stark nachgefragten Immobilien sind Maklerbüros für die Koordination von Sammelbesichtigungen zuständig. Individuelle Besichtigungen sind eher bei Häusern in ländlichen Gebieten oder renovierungsbedürftigem Zustand zu erwarten.
  • Innerhalb einer vorgegebenen Frist können Interessierte nun ein Gebot für einen Kaufpreis abgeben. Die Frist zur Einreichung beträgt meist 2-4 Wochen ab der Publikation der Immobilienanzeige. In den meisten Fällen werden Gebote digital über eine entsprechende Plattform entgegengenommen.
  • Sonderfall: Das dynamische Bieterverfahren. Hier können Interessierte ihr abgegebenes Gebot innerhalb der Frist dynamisch verändern, also als Reaktion auf fremde Angebote nach oben oder unten korrigieren. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Abgabe eines Gebotes, ob eine nachträgliche Änderung möglich ist!
  • Nach Ablauf der Gebote erhalten die Eigentümer eine Übersicht aller Gebote und treten mit passenden Interessierten in Kontakt.

 

Wie unterscheidet sich das Bieterverfahren von einer Auktion?

Prinzipiell läuft das Bieterverfahren beim Hauskauf ähnlich zu einer Auktion ab. Allerdings gibt in den Details wichtige Unterschiede: Bei einer Auktion erhält immer das Maximalgebot den Zuschlag. Die abgegebenen Gebote sind dabei rechtlich bindend. Das bedeutet, dass der oder die Meistbietende verpflichtet ist, die Immobilie zur abgegebenen Gebotshöhe zu kaufen. Auch der/die Verkäufer In geht eine Verpflichtung ein: Er/sie muss das Haus auch verkaufen, falls die in der Auktion erzielte Summe unter den Erwartungen liegt.

Die beim Bieterverfahren abgegebenen Gebote sind dagegen unverbindlich. Das bedeutet, dass Gebote auch nach Ablauf der Frist verhandelt oder zurückgezogen werden können. Allerdings besitzt auch der/die Verkäufer In mehr Freiheiten. Die Entscheidung, welches Gebot – und ob überhaupt ein Gebot – den Zuschlag erhält, ist nicht nur von der maximal abgegebenen Summe abhängig. Auch andere Faktoren, wie Sympathie oder Merkmale der Interessierten können die Entscheidung über den Hausverkauf beeinflussen. Eine rechtliche Bindung entsteht erst, sobald beide Parteien einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterzeichnen.

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Wie erhalte ich im Bieterverfahren den Zuschlag für mein Traumhaus?

Tipp #1: Um eine möglichst genaue Schätzung der Immobilie vornehmen zu können, ist die Wahrnehmung des Besichtigungstermines unerlässlich. Häufig liegt ein Exposé zur Immobilie vor, in dem die wichtigsten Daten und Fakten zum Traumhaus gesammelt sind. Nutzen Sie auf jeden Fall auch bei Sammelbesichtigungen die Gelegenheit, weitere Fragen zum Haus zu stellen!

Tipp #2: Wie beschrieben können durch die Unverbindlichkeit im Bieterverfahren auch persönliche Präferenzen die endgültige Auswahl der Verkäufer beeinflussen. Es ist deshalb wichtig, beim Besichtigungstermin einen sympathischen und zuverlässigen Eindruck zu hinterlassen. Tipps zum Verhalten beim Besichtigungstermin für den Hauskauf haben wir in einem früheren Beitrag bereits zusammengestellt.

Tipp #3: Vor dem dynamischen Bieterverfahren sollte auf jeden Fall eine maximale Summe festgelegt werden, die als letztes Angebot abgegeben werden kann. Diese Summe sollte sich innerhalb des möglichen Finanzierungsrahmens befinden. Sie benötigen Hilfe bei der Planung der Höhe und Art der Finanzierung für den Hauskauf? TGI Finanzpartner berät Sie gern!

 

Welche Vorteile und Nachteile hat das Bieterverfahren?

Fassen wir noch einmal zusammen: Das Bieterverfahren zeichnet sich vor allem durch eine vergleichsweise schnelle Abwicklung aus. Außerdem ermöglicht die Unverbindlichkeit der Gebote Interessierten eine große Flexibilität.

Nachteil: Der Kaufpreis kann beim Hauskauf im dynamischen Bieterverfahren sehr schnell in die Höhe schießen. Durch den hohen Wettbewerb werden Interessierte mit geringerem Budget zwar nicht komplett von der Chance auf den Zuschlag ausgeschlossen, die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg sinkt allerdings.

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