Bundesregierung plant Maßnahmen gegen überhöhte Dispozinsen

Schon seit vielen Jahren fordern Verbraucherschutzverbände eine Deckelung der Dispokreditzinsen um Bankkunden die ihr Konto überziehen vor zu hohen Kosten zu schützen. Die Banken haben für die Inanspruchnahme des „Dispos“ schon immer kräftig zugelangt, in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist die Differenz zwischen dem Euribor, zu dem sich die Banken untereinander Geld leihen, und dem durchschnittlichen Dispozins, zu dem sie es an ihre Kunden verleihen, besonders groß. Die Zinsspanne bei den Dispokreditangeboten reicht aktuell von 7,9% bis 13,8%, am 1. Januar 2014 klaffte zwischen dem Euribor und dem durchschnittlichen Dispozins eine Differenz von satten 10,6%.

Hohe DispozinsenDie neue Bundesregierung möchte jetzt Maßnahmen ergreifen um die Verbraucher vor überhöhten Dispozinsen zu schützen. Zwar scheiterte die einfachste und wirkungsvollste Regelung – die Deckelung der Dispozinsen – am Widerstand der Unionparteien, doch im Koalitionsvertrag konnte sich die neue Bundesregierung zumindest darauf einigen, dass „die Inanspruchnahme eines Dispokredits nicht zu einer übermäßigen Belastung des Bankkunden führen darf“. Ganz konkret möchte die Bundesregierung die Kreditinstitute verpflichten den Kunden beim Übertritt in den Dispositionskredit deutlich vor den Kosten zu warnen. Bei dauerhafter und erheblicher Überziehung des Kontos soll es eine Beratungspflicht hinsichtlich günstigerer Finanzierungsalternativen geben. Angeblich möchten die Koalitionsfraktionen eine entsprechende Regelung noch 2014 auf den Weg bringen, nach Angaben des Justizministeriums könnte es aber auch bis 2015 dauern bis ein abstimmungsreifer Gesetzentwurf vorliegt.


Banken wehren sich gegen geplante Dispozins Maßnahmen

Erwartungsgemäß stößt das Vorhaben bei den Banken auf wenig Gegenliebe, sie wehren sich seit Jahren gegen den Vorwurf der Abzocke mit Verweis auf die höheren Risiken bei Dispositionskrediten. Diese seien schließlich flexibel und völlig unbesichert, um die zahlreichen Kreditausfälle aufzufangen müsse die Kreditwirtschaft hohe Risikozuschläge nehmen. Des Weiteren hätten die Verbraucher die Wahl, sie könnten bei Bedarf die Bank wechseln und so günstigere Dispozinskonditionen in Anspruch nehmen. Tatsächlich steht es jedem Verbraucher frei die Bank zu wechseln, gerade beim Girokonto ist das jedoch mit einem erheblichen Zeit und Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb viele den Wechsel scheuen. Die Banken profitieren hier von der Bequemlichkeit der Verbraucher und dem fehlenden Wettbewerb, freiwillig werden sie nicht auf überhöhte Dispozinsen verzichten, deshalb ist der Gesetzgeber aufgefordert endlich die Verbraucher zu schützen.

Banken wehren sich gegen Initiative gegen hohe Dispozinsen

Zinsdeckelung scheitert am Widerstand der Bankenlobby

Ideal wäre eine Zinsdeckelung, beispielsweise ein maximal zulässiger Zinsaufschlag auf den jeweils aktuellen Euribor-Zins. Innerhalb dieses Zinsfensters könnte sich weiter der Wettbewerb abspielen. Die Bankenlobby wird so eine Regelung allerdings mit aller Macht verhindern.

[cta]

Fotos:  Oleksiy Mark; kartos / 123RF Stock Foto

Beratung zu diesem Thema?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

04307-82 49 80 oder Termin vereinbaren