Steuerliche Freistellung

Steuerliche Freistellung

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Die Möglichkeiten der steuerlichen Freistellung durch Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung

Zins- und Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Diese beträgt aktuell 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Stand 2023) und gegebenenfalls noch der Kirchensteuer.

Als Kunde streben Sie eine gewinnbringende Vermögensanlage an und suchen dabei nach Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu minimieren. In diesem Zusammenhang sind der Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung wichtige Instrumente. Sie ermöglichen es Ihnen, einen Teil Ihrer Einkünfte steuerfrei zu behalten. Dieser Artikel wird Ihnen einen detaillierten Einblick in die steuerliche Freistellung geben und die Vorteile für Sie als Kunde hervorheben. Die Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenfrei. Es ist möglich, den Freibetrag auf verschiedene Kreditinstitute aufzuteilen, wichtig ist nur, dass die Gesamtsumme der freigestellten Einzelfreibeträge den Höchstbetrag nicht überschreitet. Wenn die freigestellten Summen nicht ausreichen, oder auch kein Freistellungsauftrag gestellt wird, wird bei den Erträgen die Steuer direkt einbehalten. Über die Einkommensteuererklärung ist dann unter Umständen eine zu viel gezahlte Steuer zurückzuerhalten.

Ein Freistellungsauftrag darf nicht formlos gestellt werden, sondern es sind die von den Kreditinstituten bereitgestellten Formulare zu verwenden. Für die optimale Ausnutzung des Freibetrages steht der Anlageberater zur Verfügung, detaillierte Fragen sollten immer mit steuerberatenden Berufen abgestimmt werden.

Vorteile

Der Freistellungsauftrag

Durch einen Freistellungsauftrag können Sie bei Ihrer Bank oder einem Finanzinstitut angeben, bis zu welchem Betrag Sie Kapitalerträge steuerfrei stellen möchten. Dies verhindert, dass automatisch Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge einbehalten wird. Sie können den Freistellungsauftrag auf verschiedene Konten oder Depots aufteilen, solange der Gesamtbetrag den festgelegten Freibetrag nicht übersteigt.

Die Vorteile für Sie als Kunde sind vielfältig. Erstens ermöglicht Ihnen der Freistellungsauftrag eine Steueroptimierung. Sie können Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei behalten und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Aktuell beträgt der Freibetrag 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Ehepaare (Stand 2023), die gemeinsam veranlagt sind. Zweitens bewahren Sie Ihre Liquidität, da keine Abgeltungsteuer einbehalten wird und Sie den vollen Betrag Ihrer Kapitalerträge nutzen können. Drittens vereinfacht der Freistellungsauftrag Ihre Steuererklärung, da Einkünfte innerhalb des Freibetrags nicht angegeben werden müssen.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Befreiung von der Kapitalertragssteuer

Eine weitere Möglichkeit der steuerlichen Freistellung ist die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Diese wird vom Finanzamt ausgestellt und befreit Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer.

Als Kunde haben Sie die Möglichkeit, die steuerliche Freistellung Ihrer Kapitalerträge durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zu erreichen. Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und befreit Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer. Die Beantragung erfolgt durch einen Antrag, den Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen. In diesem Antrag müssen Sie Ihre persönlichen Daten, Einkommensverhältnisse und die Gründe für die Beantragung der NV-Bescheinigung angeben. Stand 2023 muss das gesamte Einkommen unter 10.908 € bei Singles oder z. B. Kindern liegen.

Der Sinn der NV-Bescheinigung liegt darin, dass Sie Ihre Kapitalerträge komplett steuerfrei behalten können, unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie als Kunde über ein geringes Einkommen verfügen oder bestimmte Freibeträge überschreiten. Mit der NV-Bescheinigung können Sie Kapitalerträge ohne Beschränkungen anlegen und müssen sich keine Gedanken über Steuerabzüge machen. Somit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vermögen optimal zu nutzen und Ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Die NV-Bescheinigung kann auch für minderjährige Kinder beantragt werden, sofern diese über eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen. Als Eltern können Sie die NV-Bescheinigung für Ihre Kinder beantragen, um deren Kapitalerträge steuerfrei zu stellen. Dies kann sinnvoll sein, wenn das Kind beispielsweise Erbschaften oder Schenkungen erhalten hat. Durch die Nutzung der NV-Bescheinigung für Kinder können Sie die Steuerlast insgesamt reduzieren und somit die Familiensteuerlast optimieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die NV-Bescheinigung alle 3 Jahre beantragt werden muss, da sie in der Regel für drei Kalenderjahre gültig ist. Bei Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse sollten Sie das Finanzamt informieren und gegebenenfalls eine neue NV-Bescheinigung beantragen. Um sicherzustellen, dass Sie den vollen Nutzen der NV-Bescheinigung ausschöpfen, empfiehlt es sich, regelmäßig Ihre individuellen Voraussetzungen zu überprüfen und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassung:

Die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ermöglicht Ihnen als Kunde und gegebenenfalls Ihren minderjährigen Kindern eine komplette Steuerfreiheit für Kapitalerträge. Sie können Ihre Einkünfte ohne Steuerabzüge anlegen und von einer optimierten finanziellen Situation profitieren. Der Sinn der NV-Bescheinigung liegt darin, Ihre Steuerlast zu minimieren und die Freiheit zu haben, Ihr Vermögen nach Ihren individuellen Bedürfnissen anzulegen. Bei Fragen und Unsicherheiten steht Ihnen auch ein Steuerberater zur Seite, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten.