Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) sollte den Verbraucher bei Kreditgeschäften schützen. Durch Modernisierungen im Kreditgewerbe war die Einführung notwendig geworden.
Allerdings wurde das Verbraucherkreditgesetz zum 01. Januar 2002 wieder aufgehoben, seitdem übernimmt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die Aufgabe des Verbraucherschutzes. Den alten Wortlaut des Gesetzes kann man auf dejure.org nachlesen. Grundsätzliche Regelungen im Kreditgeschäft sind mit in das BGB eingeflossen. EU-Kreditrichtlinien ergänzen dieses Gesetz zunehmend.