Darlehensanspruch

Finanz-GlossarWer einen Bausparvertrag abschließt, erhält durch das regelmäßige Sparen einen Darlehensanspruch, also einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Dieser Anspruch ist nicht nur individuell im Vertragfestgelegt sondern sogar rechtlich für alle Bausparer fest verankert.

Der Darlehenszins gilt dabei für die komplette Laufzeit des Kredites. Die Banken dürfen allerdings beim Darlehensanspruch Einspruch erheben, wenn die Bonitätsprüfung des Bausparers negativ ausfällt. In diesem Falle ist trotzdem das bereits angesparte Kapital verfügbar, das man sich auch auszahlen lassen kann, um bei einer anderen Bank eine Finanzierung anzufragen. Das „mitgebrachte“ Geld aus dem Bausparvertrag kann dabei als Eigenkapital eingesetzt werden.

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