Baukindergeld 2018

Baukindergeld 2018

| von TGI Finanzpartner

Bereits im Wahlprogramm 2017 hatte die Union als einen der ersten Beschlüsse das sogenannte Baukindergeld vorgestellt. Im Februar 2018 fiel letztendlich die Entscheidung für das Baukindergeld. Die staatliche Förderung soll künftig den sozialen Wohnungsbau unterstützen und Familien beim Erwerb eines Eigenheims finanziell unter die Arme greifen. Auch wenn noch nicht alle Einzelheiten feststehen, gibt es dennoch einige bekannte Rahmenbedingungen.  

So wurde bereits festgelegt, dass das Baukindergeld rückwirkend zu Beginn des Jahres an Familien ausgezahlt werden soll. Entscheidend ist das Kaufdatum oder das Datum der Baugenehmigung. Liegt das Datum noch in 2018, kann man voraussichtlich ab August einen Antrag stellen und bekommt dann rückwirkend die Eigenheimzulage ausgezahlt.  

In unserem heutigen Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Baukindergeld beantwortet. 

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?

Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, muss mindestens ein Kind im Haushalt der Familie leben. Zusätzlich wurde in den Koalitionsverhandlungen eine Einkommenshöchstgrenze definiert, welche besagt, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht höher als 75.000€ sein darf, wobei jedes Kind im Haushalt einen Freibetrag von 15.000€ bedeutet.  

Bei einer Familie mit drei Kinder, läge die Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens somit bei 120.000€. 

Wie viel Baukindergeld kann ich im Jahr erhalten?

Pro Kind zahlt die Regierung über einen Zeitraum von 10 Jahren eine Summe von 1200€ im Jahr aus. Ähnlich wie der Anspruch auf Kindergeld, entfällt auch beim Baukindergeld der Anspruch spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs. 

Rein rechnerisch erhält eine Familie mit vielen Kindern somit mehr Förderung als eine Familie mit wenigen Kindern.  

Für welche Immobilien erhalte ich eine Förderung?

Ob es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau oder eine Bestandsimmobile handelt, spielt für die Förderung keine Rolle. Einen Antrag können alle Familien stellen, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen.

Wichtig: Das Förderprogramm fördert jedoch nur die erste Anschaffung von Immobilien mit Baukindergeld. Für alle weiteren Immobilien besteht kein Anspruch auf die Förderung. 

Das Baukindergeld und die Finanzierung

Gezahlt wird das Baukindergeld über 10 Jahre, dann muss die Finanzierung auch ohne Förderung stehen.  Gerade der begrenzte Zeitraum kann aber auch zum Problem werden. Ob die finanzierenden Banken das Baukindergeld als zusätzliches Einkommen berücksichtigen und damit den Finanzierungsrahmen ausweiten können, ist noch fraglich und wird sicherlich differenziert entschieden.

Viele junge Familien wollen eine Immobilienfinanzierung, die langfristig ausgelegt ist und vor Überraschungen und Zinsrisiken in der Zukunft schützt. Für die junge Familie mit einem kleinen Kind sind 100 € im Monat Ratenentlastung schon verlockend – dafür können eine Menge Windeln gekauft werden. Aber was ist nach 10 Jahren? Der staatliche Zuschuss entfällt, doch die Finanzierungsrate bleibt. Im ungünstigsten Fall, wenn auch noch z.B. KfW Darlehen mit 10 Jahren Zinsbindung in die Finanzierung eingeflossen sind, endet genau dann die Zinsfestschreibung und die Monatsrate für die Finanzierung können sich kräftig erhöhen. Wer das Baukindergeld als Vorsorge für eine langfristige Finanzierungssicherung nutzt, profitiert langfristig und kann nicht in die Zinsfalle laufen.

Nehmen wir als Beispiel die Familie mit einem Kind und dem Anspruch auf monatlich 100 € Baukindergeld für 10 Jahre. Die Familie nutzt als Finanzierungsbaustein das günstige KfW Wohneigentum Darlehen mit aktuell 1,55 % Sollzins (Stand 30.05.2018). Die Monatsrate nach Abzug des Baukindergeldes sind dann überschaubare 108 €. Nach 10 Jahren endet die Zinsfestschreibung und für die Restschuld von ca. 33 TEUR erhält die Familie eine neue Zinsvereinbarung. Mal angenommen, der Zinssatz steigt auf 4 %, dann erhöht sich die Monatsrate für die nächsten 15 Jahre auf 248 € bis zur Volltilgung. Den Ratensprung muss die Familie erst einmal verkraften. Hier hat die Zinsfalle zugeschnappt! Was nutzt das Baukindergeld, wenn man sich nach 10 Jahren die Rate nicht mehr leisten kann?

Als „KfW Konstant Darlehen“ mit 25 Jahren Volltilgung hat die Familie dagegen durchgängig eine Eigenbelastung nach Baukindergeld von 171€ ganz ohne Zinsrisiko und keine Zinsfalle kann da zuschnappen. Bei dieser Modellrechnung hat die Familie hier zusätzlich zum Baukindergeld von 12.000€ eine Kostenersparnis von über 4.200€. 

Baukindergeld beantragen

Bislang ist noch nicht ganz klar, an wen Sie sich wenden müssen, um einen Antrag auf Baukindergeld stellen zu können. Laut eines Interviews mit Bau-Staatssekretär Gunther Adler, soll die Förderung über die KfW Bank erfolgen.  Wir informieren Sie gern persönlich, wenn alle Details umgesetzt sind. 

Haben Sie noch Fragen zum Thema Baukindergeld? Oder wünschen Sie genauere Informationen zu den Themen Baufinanzierung, Finanzierungsmittel, Fördermittel oder ähnlichem? Ihr TGI Finanzpartner in Kiel, Hamburg und Flensburg steht Ihnen jeder Zeit mit Rat und Tat zu Seite. Für TGI stehen Ihre Wünsche und Möglichkeiten im Mittelpunkt der persönlichen Beratung.     

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