Vorfälligkeitsentschädigungsrechner von TGI Finanzpartner

Antworten auf Ihre Fragen zur Baufinanzierung

Mit Hilfe des Vorfälligkeitsentschädigungsrechners von Ihrem TGI Finanzpartner können Sie sich vorab ausrechnen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall ausfällt.

Für viele Menschen geht mit dem Kauf einer Immobilie ein Traum in Erfüllung. Doch was ist, wenn die Dinge einmal nicht so laufen wie geplant? Unerwartete Veränderungen können dazu führen, dass Sie vorzeitig aus Ihrer Baufinanzierung aussteigen müssen. Ohne weiteres ist es jedoch nicht möglich eine Baufinanzierung frühzeitig zu kündigen. Da Ihrer Bank in einem solchen Fall ein Teil der vereinbarten Zinsen entgehen, darf Sie zum Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Unser Vorfälligkeitsentschädigungsrechner ermöglicht Ihnen zuverlässig und schnell eine objektive Auskunft zu erhalten.

Die Berechnung ist ganz einfach, alles was Sie angeben müssen sind die Eckdaten zu Ihrem Darlehen:

  • Regulärer Ablösetermin: Ja? Nein?

  • Zu welchem Termin möchten Sie das Darlehen ablösen?

  • Wie hoch ist die Restschuld zu diesem Termin?

  • Datum der vollständigen Darlehensauszahlung bzw. der letzten Verlängerung der Sollzinsbindung

  • Ende der Sollzinsbindung?

  • Ursprünglicher gebundener Sollzinssatz?

  • Höhe der Rate?

  • Weitere Angaben (optional)

Veranschaulichung

Wie hoch ist meine Vorfälligkeitsentschädigung?

Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen kann.

Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird als Grundlage davon ausgegangen, dass der Ablösetermin Ihres Darlehens ein regulärer Zahlungstermin ist. Zum Zeitpunkt der Ablösung Ihres Darlehens am 01.10.2017 beträgt die Restschuld noch 100.000,00 Euro. Das Datum der vollständigen Darlehensauszahlung bzw. der letzten Verlängerung der Sollzinsbindung ist in diesem Fall der 01.01.2015 und das Ende der Sollzinsbindung der 30.12.2024. Geht man nun von einem ursprünglichen gebundenen Sollzinssatz von 2,50% pro Jahr, einer monatlichen Rate von 675,00 Euro und einem Wiederanlagezins von 0,43% aus, ergibt sich eine Nettovorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 9.821,64 Euro. Der Wiederanlagezins der Banken richtet sich nach dem aktuellen Zins, sodass sich die Berechnung täglich ändern kann.

Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie gern herausfinden wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem konkreten Fall ausfällt? Dann zögern Sie nicht und testen Sie den kostenlosen Vorfälligkeitsrechner oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns für eine kostenlose und unabhängige Beratung- Ihr TGI Finanzpartner!

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