Eine Immobilie zu erben, geht in der Regel nicht nur mit positiven Gefühlen einher. Denn in den Besitz einer geerbten Immobilie zu kommen, bedeutet häufig gleichzeitig auch die Trauer um einen geliebten Menschen. Dennoch sollten Sie sich als Erbe zeitnah mit der Frage beschäftigen, welche Rechte und Pflichten jetzt auf Sie zu kommen. Darüber hinaus müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie diese Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen wollen.
In unserem heutigen Blogbeitrag beleuchten die verschiedenen Optionen und werfen einen Blick auf das Thema Erbschaftssteuer.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Mit dem Erbe einer Immobilie kann mitunter eine hohe Erbschaftssteuer anfallen. Wie hoch diese Steuer ausfällt, hängt unter anderem von dem Verkehrswert der Immobilie und Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Es können somit unterschiedlich hohe Steuersätze anfallen. Je entfernter Sie mit dem Erblasser verwandt waren umso höher kann die Erbschaftssteuer ausfallen. Ihnen steht jedoch ein Freibetrag zu, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Auf die Summe, die nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, wird die Erbschaftssteuer erhoben.
Die Höhe des Freibetrags ergibt durch den Verwandtschaftsgrad und die sich daraus ergebende Steuerklasse.
Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag
Kinder, Stiefkinder: 400.000 Euro Freibetrag
Enkel: 200.000 Euro Freibetrag
Eltern, Großeltern: 100.000 Euro Freibetrag
alle anderen Erben: 20.000 Euro Freibetrag
Als Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kind des Erblassers können Sie jedoch von gewissen Sonderregelungen profitieren. Unter bestimmte Voraussetzungen ist es so nämlich möglich, eine Immobilie steuerfrei zu erben:
- Die Immobilie wurde bis zuletzt von dem Erblasser selbst genutzt.
- Der Wert des Erbes liegt innerhalb der Erbschaftssteuerfreibeträge für Ihre Steuerklasse.
- Sie bewohnen die Immobilie nach dem Erbfall für mindestens zehn Jahre. (Gut zu wissen: Die Wohnfläche der geerbten Immobilie beträgt weniger als 200 Quadratmeter. Jeder Quadratmeter, der über 200 Quadratmetern liegt, wird anteilig besteuert.)
Geerbte Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?
Nachdem wir im vorangegangenen Absatz das Thema Erbschaftssteuer beleuchtet haben, geht es jetzt um die Entscheidung was mit dem geerbten Objekt passieren soll.
Die Selbstnutzung der Immobilie
Wie bereits erwähnt, kann es aus erbschaftssteuerlicher Sicht ein Vorteil sein die Immobilie zu behalten und selbst zu bewohnen.
Folgende Punkte sollten Sie dabei bedenken:
- Entspricht das Objekt auch langfristig Ihren Bedürfnissen (Größe, Lage, Infrastruktur usw.)
- Wie hoch sind anfallende Renovierungs- oder Sanierungskosten und können Sie sich diese finanziell leisten?
- Sind Sie im Falle von einer Erbengemeinschaft in der Lage die anderen Erben auszubezahlen und sind diese damit einverstanden?
- Können Sie die Instandhaltungskosten langfristig tragen?
TGI TIPP: Nutzen Sie die KfW-Programme! Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet unterschiedliche Förderprogramme, die sich häufig auch kombinieren lassen. Unter anderem fördert die KfW die Sanierung von Immobilien zum Effizienzhaus
oder das altersgerechte Umbauen von Bestandsimmobilien.
Vermietung der Immobilie
Sie haben neben der Option der Selbstnutzung auch die Möglichkeit, das Objekt zu vermieten.
Folgende Punkte sollten Sie dabei bedenken:
- Decken die laufenden Mietzahlungen die Betriebs- und Verwaltungskosten?
- Wollen Sie sich langfristig um die Instandhaltung, die Belange der Mieter, die Kostenberechnungen usw. kümmern?
- Ist die Mietrendite höher als die Verzinsung anderer Geldanlagen? (Hinweis: Die Rendite bei Vermietung einer Wohnung ist meist höher als die Rendite bei der Vermietung eines Einfamilienhauses. Instandhaltungs- oder Sanierungskosten können im zweiten Fall nicht auf den alleinigen Mieter umgelegt werden.)
- Befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft? Sind die Miterben mit der Entscheidung die Immobilie zu vermieten einverstanden?
Verkauf der Immobilie
Die dritte Option ist der Verkauf des geerbten Objekts.
Folgende Punkte sollten Sie dabei bedenken:
- Liegt die Mietrendite unter der Verzinsung von alternativen Geldanlagen?
- Ist der Verkauf steuerpflichtig?
- Erhöhen die Mieteinnahme Ihr zu versteuerndes Einkommen?
- Sie haben keine Zeit zur Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie?
Auf die Frage, ob Sie eine geerbte Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen sollten gibt es keine allgemein gültige Antwort und sollte immer individuell betrachtet werden. In jedem Fall sollten Sie sich fachliche Unterstützung zur Begutachtung des Objekts holen. Ein Gutachter, kann Ihnen genaue Auskünfte über den Zustand der Immobilie geben.
Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema suchen, empfehlen wir Ihnen den Blogbeitrag: Eine Immobilie erben: annehmen oder ausschlagen? Bei allen Fragen rund um die Themen Fördermittel und Finanzierung steht Ihnen das Team von TGI Finanzpartner gern unterstützend zur Seite!