Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung

Eine Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung funktioniert grundsätzlich wie jede andere Baufinanzierung auch. Unterschiede gibt es allerdings in der Förderung und in den Zuschüssen. Was sollte man beachten, wenn man mit einer Behinderung ein eigenes Haus bauen und finanzieren möchte? Und mit welchen Förderungsmöglichkeiten kann man rechnen?

Wohnen mit Behinderung – Was bedeutet das?

Wie genau eine Wohnung oder ein Haus aussehen muss, wenn man behindert ist, hängt immer von dem individuellen körperlichen und geistigen Zustand des jeweiligen Menschen ab. Fest steht aber, dass Menschen mit Behinderungen häufig auf bauliche Anpassungen angewiesen sind, die Ihnen den Alltag erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Ein Stichwort hierbei ist Barrierefreiheit. Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen sich in ihren eigenen vier Wänden trotzdem problemlos bewegen können. Hierfür brauchen sie meist mehr Platz und vor allem ebenerdige Böden ohne Stufen oder beispielsweise Duschwannen. Der Anspruch auf Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ist auch gesetzlich festgelegt. In §554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht, dass ein*e Mieter*in entsprechende bauliche Veränderungen oder Anpassungen der Einrichtung verlangen kann, um eine behindertengerechte Nutzung zu gewährleisten.

Anspruch auf Barrierefreiheit

KfW-Förderung für Menschen mit Behinderung

Für die Förderung der Baufinanzierung von Menschen mit Behinderung gibt es unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten. Einige davon werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) angeboten und können die Baufinanzierung erheblich erleichtern. Hierbei gibt es Förderungen sowohl für Umbau-Maßnahmen als auch für einen barrierefreien Neubau. Unter anderem werden dabei folgende Maßnahmen gefördert:

  • Bau einer Rampe oder Hebeanlage
  • Ein behindertengerechtes Bad und WC
  • Eine behindertengerechte Küche

Die KfW bietet für Maßnahmen dieser Art Zuschüsse und zinsgünstige Kredite an. Die Konditionen dieser Kredite werden regelmäßig angepasst, die aktuellen Zinssätze findet man auf der Webseite der KfW. Aber welche Förderungsprogramme sind geeignet?

Kredit “Altersgerecht Umbauen

Dieser Förderkredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit und ist unabhängig vom persönlichen Alter. Er wird vor allem für den Abbau von Barrieren und dementsprechend mehr Wohnkomfort gewährt, ist aber auch einsetzbar, wenn man sein Haus vor Einbrüchen schützen möchte. Der Kredit kann nicht nur für Neubauten oder Umbaumaßnahmen, sondern ebenfalls für den Kauf von bereits umgebauten Immobilien in Anspruch genommen werden. Zurzeit liegt der effektive Jahreszins hier bei 0,78% p. a. bei zehn Jahren Zinsbindung.

Investitionszuschuss “Barrierereduzierung

Die KfW zahlt für alle, die mit Modernisierungsmaßnahmen Barrieren in ihren Wohnräumen reduzieren oder bereits umgebauten Wohnraum kaufen möchten, einen Zuschuss. Dieser beträgt bis zu 6.250 Euro und ist ebenfalls unabhängig vom Alter des Antragstellers*der Antragstellerin.

Die Maßnahmen zur Barrierereduzierung, die von der KfW gefördert werden, sind vielfältig. Sie reichen von einer Anpassung der Wege zu Gebäuden, über einen behindertengerechten Umbau des Eingangsbereiches bis hin zu Maßnahmen für die Überwindung von Treppen und Stufen. Zusätzlich werden Maßnahmen unterstützt, die räumliche Veränderungen herbeiführen (z.B. eine angepasste Raumaufteilung, breitere Türdurchgänge oder der Einbau bodengleicher Duschplätze). Gefördert werden außerdem hilfreiche oder notwendige Assistenzsysteme wie Bedienungs-, Beleuchtungs- oder Notfallsysteme. Auf der Webseite der KfW findet man sowohl beim Kredit “Altersgerecht Umbauen” als auch für den Investitionszuschuss “Barrierereduzierung” alle geförderten Maßnahmen aufgelistet.

Anträge für Kredite der KfW sollte man frühzeitig stellen. Außerdem muss man wissen, dass diese nicht direkt an Privatpersonen vergeben werden, sondern über Kreditinstitute laufen.

Förderungen und Zuschüsse für Menschen mit Behinderung

Baufinanzierung mit Behinderung – Weitere Förderungsmöglichkeiten

Neben den Förderungsmöglichkeiten der KfW, gibt es auch weitere Programme, die Menschen mit Behinderung bei ihrer Baufinanzierung unterstützen. Zum einen sind hier die Länderprogramme der jeweiligen Bundesländer zu erwähnen, die Menschen mit Behinderung bei Neu- oder Umbaumaßnahmen Zuschüsse zahlen. Die Höhe der Zuschüsse und auch die Voraussetzungen für deren Erhalt sind von Land zu Land allerdings unterschiedlich. In Schleswig-Holstein gibt es beispielsweise Zusatzdarlehen für behinderungsbedingte Baumaßnahmen für Schwerbehinderte. Diese Darlehen gibt es in Höhe von bis zu 7.700 Euro. Für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde oder Hilflose kann der Betrag um weitere 5.100 Euro erhöht werden. Neben den Ländern bieten auch einzelne Kommunen zusätzliche Unterstützung an – hierfür kann es sich lohnen, sich in der eigenen Kommune entsprechend zu informieren.

Auch die Krankenkassen und die Pflegeversicherung können bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung fördern. Wird man durch seine Behinderung einer Pflegestufe zugeordnet, kann man mit einer Förderung rechnen. Diese bezieht sich aber auf Einzelmaßnahmen und richtet sich in der Höhe nach der Pflegestufe. Unter anderem werden so Zuschüsse für Treppenlifts oder andere einzelne bauliche Veränderungen gewährt.

Im Bundesland Schleswig-Holstein kann man außerdem von der sozialen Wohnraumförderung profitieren. Die Förderbank IB.SH bietet unter anderem eine soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen mit dem Ziel, Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen und Schwerbehinderte zu schaffen. Dabei werden sowohl Neubauten als auch Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen gefördert.

Was gibt es noch zu beachten?

Für Menschen mit Behinderung gibt es eine Vielzahl an Förderungsprogrammen. Wichtig ist, neben einer frühzeitigen Planung, alle Möglichkeiten mit einzubeziehen. Alle Förderungen einer Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung dürfen auch zusammen genutzt werden, man muss sich also nicht unbedingt für eine Art der Förderung entscheiden. Da ein barrierefreier Neu- oder Umbau häufig kostspielig sein kann, sollte man sich nicht scheuen, diese Förderungen auch in Anspruch zu nehmen.

Um den für Sie perfekten Förderungsmix zu erstellen und die ideale Baufinanzierung zu finden, berät Ihr TGI Finanzpartner Sie gerne!

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