Notfallordner anlegen – Wichtige Unterlagen für den Fall der Fälle Teil 1

Wer ist bevollmächtigt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen eigenständig zu treffen? Was passiert mit Ihrem Vermögen, wenn Sie im Koma liegen und Ihre Finanzen nicht mehr verwalten können? Dies und viele andere Fragen haben einen unschönen Beigeschmack. Die Beantwortung dieser Fragen sind jedoch wichtiger und wesentlicher Bestandteil eines Vorsorgeplans, um auf alle zukünftigen Eventualitäten entsprechend vorbereitet zu sein. Wir zeigen Ihnen in unserem mehrteiligen Themenblock, was ein Notfallordner alles enthalten sollte und was es dabei zu beachten gilt – TGI Finanzpartner klärt auf!

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Je früher die Weichen für die Zukunft gestellt, desto sorgenfreier ist der Blick in die Zukunft!
  2. Was ist unter einem Notfallordner zu verstehen?
  3. Die Patientenverfügung – eindeutige Anweisungen für die behandelnden Ärzte
  4. Wozu dient die Betreuungsverfügung?

 

Je früher die Weichen für die Zukunft gestellt, desto sorgenfreier ist der Blick in die Zukunft!

Tritt eine Situation ein, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbstbestimmt treffen können, dann bedeutet dies nicht, dass Ihre Kinder oder Ihr Ehepartner in Ihrem Namen automatisch handlungsfähig sind. Schriftlich festgehaltene Vollmachten und Verfügungen, die im Vorfeld getroffen wurden, regeln eindeutig, wie z.B. Ihr Vermögen zukünftig verwaltet werden soll. Passend zur Frage, warum Sie sich über die Vorsorge rechtzeitig Gedanken machen sollten – folgende kleine Anekdote:

Notfallordner anlegen – Wichtige Unterlagen für den Fall der Fälle Teil 1 - TGI Finanzpartner Beratung Kiel Flensburg Hamburg

Es war einmal…
Früher hielten sich die Könige Narren am Hofe. Die durften ihnen die Wahrheit sagen – egal, wie schmerzvoll diese war. Und war sie zu schmerzvoll, hieß es eben: „Er ist halt ein Narr.“ Ein König hielt sich gleich ein paar Narren, die ihn regelmäßig amüsierten und indirekt berieten. Dem gescheitesten von ihnen machte er ein besonderes Geschenk: Er gab im einen kostbaren Narrenstab mit goldenen Glöckchen und sagte: „Du bist gewiss der größte Narr, den es gibt. Behalte diesen Stab als Auszeichnung und gib ihn erst weiter, wenn du jemanden findest, der noch närrischer ist als du!“ Da nahm der Narr den Stab und behielt ihn viele Jahre.

Eines Tages wurde der König schwer krank und lag schließlich im Sterben. Da hüpfte und tanzte der Narr in dessen Krankenzimmer und fragte: „König, ich hörte, ihr wollt eine weite Reise antreten.“ „Ich will nicht“, antwortet der König, „ich muss.“ „So?“, erwiderte der Narr. „Dann gibt es gewiss noch eine Macht, die über euch steht. Wann werdet ihr wiederkommen?“ „Von dem Land, in das ich reise, kommt man nicht zurück“, sagte der König. „Aber dann werdet ihr diese Reise in das Land, von dem man nicht zurückkommt, sicher lange vorbereitet haben, damit man euch dort königlich empfängt?“ Da schüttelte der König den Kopf: „Freund, das habe ich versäumt. Ich hatte nie genug Zeit dafür.“ „Oh“, antwortete der Narr, „dann habt ihr wohl nicht gewusst, dass ihr diese Reise einmal antreten müsst?“ „Doch, gewusst habe ich das schon“, sagte der König, „nur hatte ich eben keine Zeit, mich darum zu kümmern.“

Da schwieg der Narr – und legte den Narrenstab stumm neben das Bett des Königs.

Was ist unter einem Notfallordner zu verstehen?

Ein Notfallordner ist im Grunde genommen ein handelsüblicher Aktenordner, der im Falle eines Falles zur Anwendung kommt. Der Ordner enthält die wichtigsten Unterlagen, Vollmachten und persönliche Daten, die es z.B. einem Angehörigen im Notfall ermöglichen, schnelle Entscheidungen zu treffen, die im vornerein von Ihnen festgehalten wurden. Darüber hinaus verschafft ein Notfallordner Angehörigen und Bevollmächtigten einen schnellen Zugang zu vollständigen Daten Ihrer Person betreffend. Wenn Sie bereits Aktenordner für Krankenkassenverträge, Lohnabrechnungen, Verträge zur Altersvorsorge oder Bausparverträge angelegt haben, dann ist somit bereits ein erster solider Grundstein gelegt. Jedoch sollten die bereits vorhandenen Ordner um weitere wichtige Dokumente erweitert werden. Was ein Notfallordner alles beinhalten sollte, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

 

Die Patientenverfügung – eindeutige Anweisungen für behandelnde Ärzte

Notfallordner anlegen – Wichtige Unterlagen für den Fall der Fälle Teil 1 Patientenverfügung - TGI Finanzpartner Beratung Kiel Flensburg Hamburg

Sollten Sie beispielsweise aufgrund eines schweren Unfalls oder einer ernsten Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden können, dann dient eine Patientenverfügung als eine Art Anweisung für die behandelnden Ärzte, wenn es zwischen den Angehörigen und dem Arzt zu unterschiedlichen Meinungen kommen sollte. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welchen Behandlungsformen Sie zustimmen oder welche medizinischen Behandlungen Sie prinzipiell ausschließen. Entscheidungen, ob z.B. das künstliche Beatmungsgerät abgeschaltet werden soll, können überaus schwierig sein. Mit der Verfügung wird vermieden, dass der Angehörige selbst solch einen Entschluss eigenständig treffen muss. In einem Fall, wo keine Patientenverfügung vorliegt, muss wenn es sehr schlecht läuft das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen, der entscheidet, welche Maßnahmen durch den Arzt durchgeführt werden sollen und welche nicht.

Wozu dient eine Betreuungsverfügung?

Jeder Mensch kann aufgrund eines Unfalls, Schlaganfalls oder Ähnlichem handlungsunfähig werden. Entscheidungen zu operativen Eingriffen oder ob eine Verlegung in ein Pflegeheim erfolgen soll, können in solch einem Fall evtl. nicht mehr getroffen werden. Sofern keine Betreuungsverfügung vorliegt, in der eine namentlich genannte Person mit der Entscheidungsfindung beauftragt wird, kann es sein, dass das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer stellt, der für Sie die Entscheidungen fällt. Liegt jedoch eine Betreuungsverfügung vor, dann versucht das Gericht Ihre schriftlich dargelegten Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen.

In der Betreuungsverfügung beauftragen Sie das Betreuungsgericht, eine von Ihnen vorgeschlagene Person als Betreuer zu bestimmen. Denn weder der Ehepartner noch Ihre Kinder dürfen einfach so Ihre Wünsche umsetzen, ohne dass sie durch die Betreuungsverfügung bevollmächtigt worden sind. Das Gericht prüft, ob diese Person geeignet ist, die Aufgaben des Betreuers wahrzunehmen. Andernfalls sucht das Gericht, soweit das möglich ist, eine Person aus Ihrem näheren Umfeld.

Im zweiten Teil unseres Themenblocks „Wichtige Unterlagen für den Fall der Fälle“ geht es um das Testament, Bankkonten bzw. Bankvollmachten, Wertpapiere & Bausparverträge. Erfahren Sie mehr darüber, was ein Notfallordner noch alles beinhalten sollte.

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