Eigenheimzulage

Finanz-GlossarDie Eigenheimzulage war eine staatlich finanzierte Unterstützung für Bauherren von selbstgenutztem Wohnungseigentum. Seit dem 01. Januar 2006 wird sie für neue Objekte nicht mehr gewährt und ist somit abgeschafft. Weiter gefördert werden nur noch Fälle, die einen vor dem 31. Dezember 2005 notariell beglaubigten Kaufvertrag oder Bauantrag vorweisen können.

Die Zulage beträgt für Wohnungen, die zwischen dem 01. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2005 erbaut wurde, 1 % der jeweiligen Anschaffungskosten.

Die Obergrenze von 1250 Euro wird dabei für jedes Kind um 800 Euro erweitert. Für alle Objekte, die vorher angeschafft wurden, liegt die Prämie bei 5% der Herstellungskosten mit einer Grenze von 2556 Euro zuzüglich 756 Euro pro Kind.

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