Restschuldversicherung

Finanz-GlossarDie Restschuldversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen des Kreditnehmers im Falle des Todes bzw. den Kreditnehmer selber im Falle von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abzusichern. Dafür fallen selbstverständlich bestimmte Gebühren an, die teilweise immens hoch sind. Einige Banken bestehen jedoch darauf, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Es gilt hier genau auf die jeweiligen Konditionen zu achten, denn manchmal entpuppen sich vermeintlich gute Angebote auf Grund der Restschuldversicherung doch als kostenintensive Kredite.

Wie der Name bereits vermuten lässt, gewährleistet die Versicherung, dass der Rest der Schuld abgedeckt ist. Ein genauer Zeitpunkt kann dabei natürlich nicht angegeben werden, so dass zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme der volle Betrag versichert wird. Im Laufe der Zeit sinken die Zahlungen für die Restschuldversicherung dann immer weiter. Für Angehörige, die in einem finanzierten Wohnhaus leben, ist die Versicherung sinnvoll, da sonst bei Tod des Kreditnehmers bzw. bei Tod dessen, der den Kredit bedient, die dringende Gefahr besteht, dass das Haus zwangsversteigert wird.

Grundsätzlich ist der Schutz wichtig, prinzipiell können die abgesicherten Risiken (Tod, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit) jeden Kreditnehmer treffen. Wer finanziell dazu in der Lage ist, macht mit der Restschuldversicherung nicht viel falsch. Ein Vergleich der angebotenen Restschuldversicherungen am Markt ist jedoch erforderlich, wenn man nicht in die Kostenfalle treten möchte.

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