Der Hund hüpft in seinem Übermut an einem vorbeifahrenden Fahrradfahrer hoch und verursacht einen Unfall, das Pferd tritt aus und verletzt eine danebenstehende Reitkollegin. Szenarien, in denen Haustiere Schäden anrichten, gibt es viele. Und solche Schäden implizieren auch nicht, dass das Haustier böswillig gehandelt hat, aggressiv oder schlecht erzogen ist. Unabsichtliche Unfälle passieren schnell und können sowohl zu kleinen Sachschäden als auch zu größeren Personenschäden führen. Damit man als Tierhalter*in dann nicht vor hohen Schadenskosten steht, ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht sinnvoll, teilweise sogar vorgeschrieben. Was deckt diese spezielle Haftpflichtversicherung ab? Und was muss man im Schadensfall beachten?
Wann braucht man eine Haftpflicht für Tierhalter*innen?
Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter*innen immer sinnvoll und empfehlenswert. Durch Haustiere verursachte Schäden sind keine Seltenheit und können, wenn man Pech hat, ganz schön teuer werden. Im §833 des BGB ist festgelegt, dass Tierhalter*innen, deren Tiere einen Personen- und/oder Sachschaden verursachen, verpflichtet sind, die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung trägt, ähnlich wie eine normale Haftpflichtversicherung auch, diese Schadensersatzanforderungen Dritter bis zu einer bestimmten Deckungssumme. Die Versicherung ist aber nur für größere Haustiere notwendig, zum Beispiel Pferde oder Hunde. Kleinere Haustiere, wie Vögel oder Hamster, sind in der privaten Haftpflicht mitversichert.
Aber ist eine Tierhalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben? Teilweise ja, es kommt dabei darauf an in welchem Bundesland man lebt. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin verpflichten Tierhalter*innen zu einer Tierhalterhaftpflicht. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland ist die Pflicht abhängig von der Hunderasse. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern empfehlen eine Tierhalterhaftpflicht lediglich.
Welche Leistungen umfasst eine Tierhalterhaftpflicht?
In den meisten Fällen umfasst die Tierhalterhaftpflicht Vermögens-, Sach- und Personenschäden, der genaue Leistungsumfang und die Versicherungssumme sind aber von Anbieter und Angebot abhängig. Die Folgekosten dieser Schäden werden dann von der Versicherung getragen. Überwiegend besteht der Schutz auch, wenn nicht der*die eigentliche Tierhalter*in mit dem Hund unterwegs ist, sondern beispielsweise Verwandte oder Freunde.
Die Versicherung umfasst außerdem Welpen bzw. Fohlen ab der Geburt und bis zum ersten Lebensjahr. Einige Versicherungen sind allerdings nicht bereit für bestimmte Hunderassen eine Tierhalterhaftpflicht zu gewährleisten. Hierzu zählen vor allem Tiere die den sogenannten “Kampfhunden” zugeschrieben werden.
Häufig kann man bei den Versicherungen auch eine generelle Selbstbeteiligung vereinbaren. Damit senkt man den Versicherungsbeitrag, muss im Schadensfall aber auch die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen.
Wenn es ernst wird – Ablauf im Schadensfall
Wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht, ist die Devise wie bei allen Unfällen, erst einmal Ruhe zu bewahren. Die Situation sollte, soweit möglich, sofort am Ort des Geschehens geklärt werden. Sinnvoll ist es, sich die Namen und Adressen der beteiligten Personen zu notieren und bei Unstimmigkeiten die Polizei zu rufen. Im Anschluss sollten Sie dann Ihre Versicherung über den Schadensfall informieren, auch wenn es keine Schadensersatzansprüche gibt. Erfahrungsgemäß können diese auch später noch eingereicht werden. Die Versicherung Ihrer Tierhalterhaftpflicht überprüft dann den Schadensersatzanspruch und übernimmt den verursachten Schaden.
Tierhalterhaftpflicht – Was ist noch zu beachten?
Hilfreich zu wissen ist noch, dass der Schutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Ausland gültig ist. Versicherungen unterscheiden bei den Bedingungen jedoch oft zwischen europäischem Ausland und außereuropäischem Ausland. Außerdem gilt der Schutz in beiden Fällen meist nur für einen vorgegebenen Zeitraum.
Auch wenn Ihr Hund sich bei einer Attacke eines anderen Tieres verteidigt und dabei ein Schaden entsteht, trägt die Versicherung die Kosten. Allerdings ist es hier häufig schwierig festzustellen, welches Tier ausschlaggebend für einen Kampf und daraus entstehende Verletzungen war. Regel ist deshalb, dass jede*r Tierhalter*in für den Schaden haftet, den sein*ihr Tier verursacht.
Gut zu wissen: Haftpflichtversicherungen können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden – so auch die Tierhalterhaftpflicht. Allerdings gilt dies nicht für weitere Versicherungen rund um Ihr Tier – die Tierkrankenversicherung können Sie beispielsweise nicht steuerlich geltend machen. Die Beiträge der Tierhalterhaftplicht können in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben angegeben werden. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn der Höchstbetrag für die Sonderausgaben noch nicht ausgeschöpft wurde.
Tierhalterhaftpflichtversicherung – In jedem Fall eine sinnvolle Maßnahme
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder nur empfohlen – wenn Sie einen Hund oder ein Pferd haben, sollten Sie in jedem Fall auch eine Tierhalterhaftpflicht besitzen. So können Sie sorgenfrei die Zeit mit ihrem Tier genießen. Die Bedingungen und Tarife hängen von den unterschiedlichen Versicherungsanbietern ab. Ihr TGI Finanzpartner berät Sie hierbei gerne und hilft Ihnen die passende Versicherung für Sie und Ihren Vierbeiner abzuschließen.