Die meisten Menschen gehen mit der Verwirklichung eines Immobilienprojektes an Ihre finanzielle Grenze. Damit Ihr Traum vom Eigenheim auch im Schadensfall nicht platzt, haben wir in den kommenden Blogbeiträgen einige wichtige Versicherungen für Sie zusammengetragen, die Sie sich als Bauherr einmal genauer ansehen sollten.
Grundsätzlich lassen sich Versicherungen in drei Kategorien unterteilen:
- Hausbauversicherungen vor der Bauzeit (Teil 1)
- Hausbauversicherungen während der Bauzeit (Teil 2)
- Hausbauversicherungen nach der Bauzeit (Teil 3)
In unserem ersten Teil von „Versicherungen für Bauherren“ stellen wir Ihnen zwei wichtige Versicherungen vor die Sie am besten vor Beginn der Bauzeit abschließen sollten.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen für alle Bauherren ist die sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung, sie gehört zu den Versicherungen die Sie vor der Bauzeit abschließen sollten.
Diese besondere Form der Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche. Haftpflichtansprüche können aus verschiedenen Situation während des Hausbaus resultieren wie zum Beispiel aus Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten (mangelhafte Beleuchtung). Auch wenn Sie als Bauherr von einer gewissen Sorgfalt Ihres Bauunternehmens ausgehen oder sogar Ihre Verkehrssicherungspflichten an den Bauleiter übertragen haben, müssen Sie für die ordnungsgemäße Sicherung Ihrer Baustelle Sorge tragen. Im Schadensfall haftet hier nämlich immer der Bauherr persönlich.
In welchen Fällen greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Nach Abschluss der Versicherung, greift Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung bei allen anfallenden Sachschäden oder Personenschäden auf Ihrer Baustelle. Die Versicherungssumme vereinbaren Sie vorab individuell mit Ihrem Versicherer. Die anfallenden Kosten während eines Streitfalls wie zum Beispiel die Prozesskosten oder anfallende Kosten für einen Gutachter übernimmt dann der Versicherer. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist von Beginn Ihres Bauvorhabens bis zur Endabnahme durch das zuständige Bauamt gültig.
Gut zu wissen: Die Privathaftpflichtversicherung schützt nur kleinere Baustellen bis ca. 50.000 Euro in der selbstgenutzten Immobilie.
Die Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung und gehört zu den Personenversicherungen und ist somit personengebunden. Sie dient der Absicherung der Hinterbliebenen, falls der Hauptverdiener stirbt. Damit zu einer familiären Ausnahmesituation nicht noch eine finanzielle Notsituation eintritt, zahlt die Versicherung die noch offene Restschuld sollte der Versicherte während der vereinbarten Laufzeit sterben. Einer der Vorteile der Restschuldversicherung ist, dass sich die Versicherungssumme an den noch ausstehenden Verbindlichkeiten der Immobilienfinanzierung orientiert.
Die verschiedene Varianten der Restschuldversicherung
Es gibt zwei verschiedene Varianten der Restschuldversicherung:
- Bei Variante 1 sinkt zusammen mit der Restschuld des Darlehens die Versicherungssumme. Die Anpassung erfolgt jährlich und entspricht zu jeder Zeit ungefähr der Summe des Darlehens.
- Bei Variante 2 fallen die Beiträge des Versicherungsschutzes linear. Der Versicherungsschutz reduziert sich also gleichmäßig. Bei dieser Variante kann es jedoch zu einem finanziellen Engpass kommen, da sich die Restschuld nicht im gleichen Tempo verringert.
Versicherungsschutz nicht nur im Todesfall
Ein weiterer Vorteil der Restschuldversicherung ist, dass sie im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung nicht nur im Todesfall sondern auch bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit greift.
Vor Abschluss der Versicherung, können Sie sich für eine der drei Möglichkeiten entscheiden:
- Absicherung im Todesfall
- Absicherung im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit
- Absicherung im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
Die drei Möglichkeiten unterscheiden sich in Hinblick auf die Höhe der Prämienzahlungen. Desto mehr die gewählte Variante abdeckt, desto höher die zu entrichtenden Prämie.
Gut zu wissen: Beim Abschluss eines Hypothekendarlehens, sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet eine Restschuldversicherung abzuschließen. Es kann jedoch passieren, dass Ihre Bank zur Absicherung des Darlehens auf eine Versicherung besteht. Sollte dies der Fall sein, können Sie sowohl die Versicherung als auch den Versicherer frei auswählen.
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