Abgeld

Finanz-Glossar

Das Abgeld oder auch Disagio genannt beschreibt den Differenzbetrag zwischen der wirklichen Kredithöhe und der effektiv an den Kreditnehmer ausbezahlten Summe. Das Abgeld ist also eine Art Provisionszahlung an die zuständige Bank. Es kann unter Umständen auch als Vorauszahlung möglicher Zinsen gesehen werden.

Die Höhe ist von verschiedenen Aspekten abhängig. Neben der Laufzeit spielt auch das Zinsniveau eine entscheidende Rolle.

Ein fiktives Beispiel, wie sich die Disagio und die Gesamtschuld berechnet:

Kredithöhe: 1000 Euro
Festgelegter Zinssatz: 5% → 50 Euro
Laufzeit: 1 Jahr Disagio: 5% → 50 Euro
Effektiv ausgezahlter Kredit: 950 Euro
Gesamtschuld: 1050 Euro

Der Hauptzweck des Disagio ist es also, die monatliche Gesamtbelastung des Schuldners zu reduzieren. Nebenbei kann das Abgeld aber auch steuerliche Vergünstigungen bewirken. Wer eine Immobilie zum Zwecke der Vermietung oder Verpachtung erwirbt, darf die Kosten des Disagios steuerlich absetzen. Allerdings sollte dann darauf geachtet werden, dass der aufgenommene Kredit nicht bereits vor der jeweiligen Zinsbindungsfrist abgegolten wird. Sonst ergibt sich aus dem dann nicht genutzten Teil des Abgeldes ein steuerlicher Zufluss, der entsprechend beglichen werden muss.

Der Begriff des Disagios findet nicht nur im Kreditwesen Platz. Dasselbe Prinzip gibt es auch im Bereich der Aktien. Hierbei führte das Disagio bis vor einiger Zeit ebenfalls zu steuerlichen Vergünstigungen. Mittlerweile ist die Gesetzeslücke jedoch geschlossen worden und das Disagio wird in naher Zukunft am Aktienmarkt verschwinden.

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