Abgeltungsteuer

Finanz-GlossarEine Abgeltungsteuer ist eine so genannte Quellensteuer. Das heißt, dass sie direkt bei der Auszahlung von Vergütungen erhoben wird und der Leistungserbringer der Träger der Steuer ist.
Besonders im Bereich des Kapitalmarkts kommt diese Form der Steuern zum Einsatz.

So gibt es in Deutschland etwa die Kapitalertragssteuer, die auch eine Form der Abgeltungsteuer darstellt. Ihr unterliegen alle Einkünfte, die auf Grund des Einsatzes von Kapital generiert werden. Betroffen sind also unter anderem Gewinne am Aktienmarkt, Zinseinnahmen oder auch teilweise Erträge aus Versicherungen.

Der allgemeine Satz liegt derzeit bei 25%. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Summe der Steuerlast und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Freibetrag liegt bei 801 Euro bzw. für Ehepaare 1602 Euro. Dazu kommen zahlreiche Vergünstigen, zum Beispiel für Leistungen von Betrieben oder gemeinnützige Organisationen. Den Steuerbetrag behält die zuständige Bank dabei ein und führt ihn direkt an das Finanzamt ab.

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