Abnahmeverpflichtung

Finanz-GlossarEine Abnahmeverpflichtung besagt, dass die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen verpflichtend ist.

Eine Bank will so sicher stellen, dass die ausgehandelte Höhe des Kredites auch wirklich in Anspruch genommen wird.

Auf den ersten Blick erscheint die Klausel nicht schlüssig, entsteht der Bank doch scheinbar kein wirklicher Verlust, wenn der Kreditnehmer plötzlich nur einen Teil oder vielleicht gar kein Geld mehr benötigt. Doch Banken fungieren in der Regel selbst als Darlehensnehmer. Sie leihen sich von einer Großbank Geld zu einem bestimmten Zinssatz und sind dann vertraglich gebunden. Können sie dieses Geld dann auf Grund eines unschlüssigen Kreditnehmers nicht mehr weitergeben, entsteht ein Schaden. Die Kredit-Abnahmeverpflichtung verhindert genau diesen Prozess.

Es wird jedoch mehr als der bloße Verlust der Bank eingedämmt. Da dem Kreditinstitut bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung auch Gewinn entgeht, haftet der Kreditnehmer dafür ebenfalls.

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