Gesetzentwurf Bestellerprinzip – Maklerprovisionen beim Immobilienkauf

“Wer bestellt, der zahlt auch.” Nach diesem sogenannten Bestellerprinzip wird seit Juni 2015 geregelt, wer bei der Vermittlung einer Mietwohnung die Kosten des Maklers trägt. Zahlen muss demnach immer derjenige, der den Makler beauftragt hat.
Bundesjustizministerin Katarina Barley von der SPD hat im Februar 2019 einen Gesetzentwurf für die Erweiterung des Bestellerprinzips vorgestellt. Zukünftig soll die gleiche Regelung auch für Kaufimmobilien gelten.

Maklerprovisionen zahlt der Auftraggeber

Ganz konkret – was ändert sich durch den Gesetzentwurf?

Das Gesetz soll bewirken, dass die Kaufnebenkosten für Immobilienerwerber sinken. So sollen vor allem junge Familien beim Kauf eines Hauses entlastet werden. In den meisten Fällen bezahlt der Käufer die Kosten für einen Makler, obwohl dieser im Auftrag des Verkäufers arbeitet. Zusätzlich muss der Käufer auch noch die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer tragen, welche abhängig von der Wohngegend zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises betragen können. Laut Katarina Barley soll mit dem Bestellerprinzip in der Immobilienvermittlung wieder ein echter Wettbewerb mit fairen Preisen entstehen.
Der Gesetzentwurf für das Bestellerprinzip sieht also vor, dass in Zukunft die Partei den Makler bezahlt, die ihn beauftragt hat. Ist der Makler also vom Verkäufer bestellt, muss dieser auch die Courtage dafür tragen. Andersherum muss natürlich auch der Käufer die Kosten übernehmen, wenn er mit dem Makler einen Vertrag abgeschlossen hat.

Daneben enthält der Gesetzentwurf noch weitere vorgesehene Änderungen:

  • Alle Makleraufträge müssen in Zukunft schriftlich erteilt werden
  • Der Verkäufer verhandelt als Auftraggeber die Höhe der Maklerprovision – es gibt keine Kappungsgrenze
  • Zusatzkosten, die z.B. vom Verkäufer für die Vermittlung durch den Makler erhoben werden, sind verboten
  • Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern geahndet werden

Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln gibt an, dass in Ländern, in denen das Bestellerprinzip bereits praktiziert wird, die Maklerprovisionen gesunken sind. Da Verkäufer die Kosten allein tragen, vergleichen und verhandeln sie mehr und wählen das günstigste Maklerangebot aus.

Kritische Stimmen – Nachteile, die sich durch den Gesetzesentwurf ergeben

Makler fürchten mit der Erweiterung des Bestellerprinzips hohe Umsatzeinbußen. Aber auch Eigentümerverbände oder der Immobilienverband IVD kritisieren den Entwurf der Justizministerin. Das Bestellerprinzip würde Käufer nicht entlasten, da die Maklerprovision vom Verkäufer zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Verkaufspreis aufgerechnet werden würde. Außerdem sei der Gesetzesentwurf nicht im Sinne des Verbraucherschutzes, da die Beratungsleistung für den Immobilienerwerber wegfiele.
Aber wie ist die Bilanz des seit 2015 geltenden Bestellerprinzips für Mietwohnungen? Nach Angaben des Bundesjustizministeriums zahlen seit der Einführung in ca. 98% der Fälle die Vermieter die Maklerprovisionen. Allerdings suchen viele Vermieter ihre Mieter jetzt eigenständig, um die Courtage zu sparen. Das bedeutet, dass einige Wohnungen in den gängigen Portalen nicht mehr angeboten werden und es für Mietinteressenten schwieriger wird, eine Wohnung zu finden. Zusätzlich versuchen einige Vermieter die Maklerkosten indirekt einzusparen – z.B. über höhere Abstandszahlungen.

Mit dem Bestellerprinzip sollen ungewünschte Maklerprovisionen wegfallen

Maklerprovisionen in Deutschland

Im internationalen Vergleich sind die Maklerprovisionen beim Immobilienverkauf in Deutschland besonders hoch. Sie sind im Gegensatz zu den Provisionen bei der Vermietung nicht gesetzlich festgelegt und somit frei vereinbar. Die marktüblichen Provisionen betragen hier zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg und Hessen – hier zahlt diese Summe alleine der Käufer, selbst wenn dieser den Makler nicht in Auftrag gegeben hat. In den restlichen Bundesländern wird der Betrag zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, in der Regel zahlen die Käufer aber auch hier den höheren Anteil.
In vielen unserer Nachbarländer werden Maklerprovisionen schon ausschließlich vom Verkäufer als Auftraggeber bezahlt, darunter Frankreich, die Niederlande oder die Schweiz. Einige europäische Staaten haben zudem eine Obergrenze für Maklerkosten festgelegt. Diese liegt meist zwischen 2 und 5 Prozent.

Ob und wann das Gesetz aber tatsächlich verabschiedet wird, ist noch unklar und bleibt abzuwarten.

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