Notfallordner anlegen – Wichtige Unterlagen für den Fall der Fälle - Teil 2

Notfallordner anlegen – Wichtige Unterlagen für den Fall der Fälle - Teil 2

| von TGI Finanzpartner

Testament richtig aufsetzen

Unerwartete Ereignisse, die im schlimmsten Fall den Tod zur Folge haben können oder Betroffene in eine handlungsunfähige Position versetzen, treffen Angehörige meist völlig unvorbereitet. Im zweiten Teil unseres Themenblocks „Wichtige Unterlagen für den Fall der Fälle“ erklärt TGI Finanzpartner, weshalb ein Testament sinnvoll ist, was unter einer Kontovollmacht zu verstehen ist und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Das Testament

Die sichere Nachlassplanung

Laut einer Studie im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) werden bis 2024 rund 3,1 Billionen Euro in Deutschland vererbt. Davon gehen 2,1 Billionen Euro an die nächsten Generationen. Ohne ein schriftliches verfasstes Testament kann die Freude über das vermeintliche Erbe schnell in Streitigkeiten zwischen Angehörigen, Ehepartnern und/ oder Kindern umschlagen. Um solche Konflikte möglichst präventiv entgegenzuwirken, sollte jeder ein Testament verfassen, der sein Vermögen nach eigenem Wunsch und Ermessen verteilen möchte.

Viele Menschen messen dem Thema jedoch keine hohe Dringlichkeit bei und verlassen sich auf die im BGB gesetzlich geregelte Erbfolge. Das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Erbrecht kommt immer dann zum Einsatz, wenn die verstorbene Person vor Ihrem Tod kein Testament oder Erbvertrag verfasst hat. In der gesetzlichen Erbfolge ist das Verwandtschaftsverhältnis ausschlagebbend. Die Erben werden in verschiedene Rangstufen unterteilt:

1. Abkömmlinge (Kinder & Enkelkinder)

2. Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)

3. Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen

Natürlich werden auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bei der Erbfolge berücksichtigt. Der errechnete Anteil bemisst sich nach dem Güterstand, für die sich beide bereits bei der Eheschließung entschieden haben. Das 150 Jahre alte deutsche Erbrecht stößt mit der recht traditionellen Sichtweise auf die Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen heutzutage schnell an seine Grenzen. Ein gutes Beispiel hierfür sind Patchworkfamilien, die in der heutigen Gesellschaft durchaus keine Seltenheit mehr darstellen. Daraus resultieren z. B. neue Fragestellungen:

1. Wer soll zukünftig erben?
2. Meine leiblichen Kinder oder die Kinder des neuen Partners?
3. Wie sieht es im Fall von geschiedenen Eheleuten aus, die gemeinsame Kinder haben?
4. Hat der ehemalige Ehegatte Zugriff auf das vererbte Vermögen eines gemeinsamen minderjährigen Kindes?

Bei der Erstellung eines Testaments ist zudem auf eine eindeutige und unmissverständliche Formulierung zu achten. Außerdem sollte das Testament dort aufbewahrt werden, wo Angehörigen im Notfall schnell auf das Dokument zugreifen können.

Die Kontovollmacht

Was Sie wissen sollten

Die Kontovollmacht

Falls Sie aus psychischen oder physischen Gründen nicht mehr im vollen Maße handlungsfähig sind, benötigen Sie mitunter eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Sinne Entscheidungen fällen darf. Mit der Kontovollmacht befähigen Sie eine Person, Ihre Bankgeschäfte im Falle eines Falles zu führen und z.B. Transaktionen zu tätigen oder Geld abzuheben. Primär geht es dabei um Guthabenkonten (Girokonto, Festgeldkonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto) und Wertpapierdepots.

  • Ab dem Zeitpunkt, wo die Kontovollmacht erteilt wurde, kann von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden. Die Bank prüft nicht, ob der Vorsorgefall tatsächlich bereits eingetreten ist oder nicht. Daher sollten Sie die Kontovollmacht ausschließlich Personen erteilen, denen Sie ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen.
  • Eine Kontovollmacht kann jederzeit widerrufen werden, auch durch die Erben.
  • Bei der postmortalen Vollmacht tritt die Gültigkeit erst nach dem Tod des Vollmachtgebers ein. Die transmortale Vollmacht ist bereits zu Lebzeiten des Erstellers gültig und über dessen den Tod hinaus, um z.B. Bestattungskosten zu bezahlen oder Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. Die prämortale Bankvollmacht gilt ausschließlich zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und verfällt bei dessen Tod.
  • Ein Ehepartner kann im Falle einer Handlungsunfähigkeit nur dann auf Konten zugreifen, wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt. Entweder muss der Vollmachtgeber oder der Ehepartner verfügungsberechtigt sein.
  • Mit einer notariell beurkundeten Generalvollmacht können Sie über Konten verfügen. Es empfiehlt sich jedoch die bankeninternen Formulare zu nutzen, da ansonsten in der Regel eine deutliche Verzögerung durch die Prüfung der Vollmacht auftritt.

Wertanlagen und Finanzen

Der Notfallordner soll Hinterbliebenen dabei helfen, sich im Notfall schnell und unkompliziert einen Überblick zu verschaffen.

Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Notfallordners und vermitteln gern bei rechtlichen Fragstellungen innerhalb unseres Netzwerkes aus Notaren, Steuerberatern, Gutachtern.

Dazu gehören auch die verschiedenen Geldanlagen, Immobilen, Konten, Spareinlagen, Geldanlagen, Bausparverträge, Beteiligungen, Kredite, Leasingverträge, Schließfächer, Kunstgegenstände, Grundbuchauszüge, Mietverträge und andere Vermögensgegenstände. Hilfreich ist eine tabellarische Auflistung, um die wichtigsten Informationen auf einen Blick zu erfassen.

Alle TGI Newsartikel