Renovieren, sanieren, modernisieren – wie unterscheidet sich die Finanzierung?

Fassade neu streichen, das undichte Dach reparieren oder die Dämmung der Außenwände – für die meisten Eigenheimbesitzer fallen früher oder später Arbeiten am Eigenheim an. Im Alltag werden die Begriffe renovieren, sanieren und modernisieren häufig synonym verwendet. Doch was genau ist jetzt der Unterschied? Damit Sie für Ihr Vorhaben letztendlich auch die richtige Förderung finden, erfahren Sie in unserem heutigen Blogbeitrag wie sich die drei Begriffe unterscheiden und was das für Ihre Finanzierung bedeutet.

Renovieren – das Eigenheim verschönern

Das Wohnzimmer kann mal wieder eine neue Farbe vertragen und der Anstrich der Fensterrahmen braucht ebenfalls eine Auffrischung. Optische Verschönerungsmaßnahmen wie diese fallen unter den Begriff „renovieren“. Hierbei werden Arbeiten verrichtet, die nicht zwingend notwendig sind, sondern primär dazu beitragen, dass man sich in seinen eigenen vier Wänden wohler fühlt. Grund dafür sind meist Abnutzungsmängel oder der persönliche Wunsch nach Veränderung. Renovierungsarbeiten werden auch als Schönheitsreparaturen bezeichnet und können in der Regel von jedem Eigenheimbesitzer selbst vorgenommen werden. Es handelt sich dabei um einfache Arbeiten, für die kein Expertenwissen gebraucht wird.

Typische Renovierungsarbeiten sind zum Beispiel:

  • Malerarbeiten, wie das Neustreichen der Fassade oder von Zimmerwänden
  • Austausch des Bodenbelags
  • Tapezieren der Wände

Renovierungen und ihre Förderung

Sanieren – Schäden reparieren

Im Gegensatz zum Renovieren werden beim Sanieren größere Schäden am Haus beseitigt. Durch eine Reparatur werden hierbei Mängel behoben und so der ursprüngliche Zustand des Gebäudes wiederhergestellt. Sanieren ist also gleichzusetzen mit dem Begriff „reparieren“. Für Sanierungsmaßnahmen benötigen unerfahrene Hausbesitzer oft fachliche Unterstützung, da die Arbeiten komplexer und schwieriger sind als einfache Renovierungsarbeiten. Die aufwendigen Arbeiten erfordern zum Teil den Eingriff in die Bausubstanz des Hauses. Das Hinzuziehen von Experten ist hier sehr zu empfehlen, da diese mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Fachwissen helfen können, ohne dass es zu Fehlern oder weiteren Schäden kommt.

Typische Sanierungsarbeiten sind zum Beispiel:

  • Beseitigung von Schimmel
  • Austausch defekter Wasserleitungen
  • Reparatur eines undichten Daches
  • Entfernung von Schadstoffen wie Asbest
  • Trockenlegung eines Kellers

Sanierungen und ihre Förderung

Modernisieren – Auf den neusten Stand bringen

Beim Modernisieren geht es darum, das Eigenheim mit unterschiedlichen Maßnahmen auf den neusten Stand zu bringen. Es müssen hierfür also keine gravierenden Schäden vorliegen. Modernisierungsarbeiten sollen das Gebäude immer wieder an die zeitgemäßen baulichen Standards anpassen und zusätzlich dessen Nutzwert erhöhen. So kann man sein modernisiertes Haus teurer verkaufen, als ein Haus, an dem über Jahre nur das Nötigste repariert wurde. Zudem können Eigentümer, die ihr Haus regelmäßig modernisieren, Kosten einsparen, zum Beispiel im Bereich Energie oder Wasser.

Was eine Modernisierung beinhaltet ist gesetzlich im §555b BGB genau festgelegt. Demnach sind Modernisierungsmaßnahmen bauliche Veränderungen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen müssen:

  • Energie kann nachhaltig eingespart werden
  • Nicht erneuerbare Primärenergie (z.B. Erdöl, Kohle, Erdgas) kann eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt werden
  • Der Wasserverbrauch wird nachhaltig reduziert
  • Die allgemeinen Wohnverhältnisse werden auf Dauer verbessert
  • Der Gebrauchswert der Immobilie wird erhöht
  • Die Maßnahmen müssen aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und stellen keine Erhaltungsmaßnahmen gemäß 555a BGB dar
  • Es wird neuer Wohnraum geschaffen

Typische Modernisierungsarbeiten sind zum Beispiel:

  • Wärmeschutzfenster einsetzen
  • Austausch einer Heizungsanlage – Einbau einer modernen, effizienteren Heizung
  • Modernisierung der Elektrik – Einrichtung eines Smart Homes
  • Dämmung von Dächern oder Außenwänden

In der Regel werden Modernisierungen auf freiwilliger Basis vorgenommen. Es gibt jedoch auch Modernisierungsmaßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Hierzu gehören zum Beispiel bestimmte Brandschutzbestimmungen, die eingehalten werden müssen.

Modernisierung und ihre Förderung

Renovierung, Sanierung, Modernisierung – Förderung und Finanzierung

Um die Renovierung, Sanierung oder Modernisierung Ihres Hauses zu finanzieren, können sie neben klassischen Immobilienkrediten bei einigen Banken beispielsweise auch Renovierungs- oder Sanierungskredite erhalten. Dabei handelt es sich um reguläre Ratenkredite, allerdings sind diese zweckgebunden. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin nicht frei entscheiden kann, wofür der Kredit verwendet wird. Mit der Bank wird dafür vorher ein Kreditvertrag vereinbart, mit einem festgelegten Zweck. Im Gegenzug ist der Kredit günstiger als ein normaler Ratenkredit.

Förderungen der KfW

Auch die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Sanierungen und Modernisierungen mit unterschiedlichen Förderprogrammen. Sie bietet Fördermittel für energetische Sanierungen und altersgerechte Umbaumaßnahmen an.

KfW-Förder­produkte:

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit: Kredit für eine energetische Teil- oder Komplettsanierung von Wohnraum oder beim Kauf von saniertem Wohnraum.
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss: Der Zuschuss kann von Privateigentümern für eine energetische Sanierung von Wohnraum oder beim Kauf von saniertem Wohnraum.
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung: Zuschuss für eine qualifizierte Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten für Energieeffizienz.
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle: Zuschuss für den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Gebäude.
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit: Kredit für Umbaumaßnahmen, die den Wohnkomfort fördern oder das Haus vor Einbrüchen sichert.
  • Barrierereduzierung – Investitionszuschuss: Der Zuschuss soll Privatpersonen helfen, ihr Haus barrierefrei umzubauen und so den Wohnkomfort zu erhöhen.
  • Einbruchschutz – Investitionszuschuss: Der Zuschuss fördert Maßnahmen, die der Sicherung eines Gebäudes vor Einbrüchen dienen.

Diese Förderprodukte können ebenfalls für Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Auch den Umbau eines Hauses zu einem Smart Home fördert die KfW mit Krediten oder Zuschüssen. Hierfür kann man entweder das Finanzierungsangebot „Altersgerecht Umbauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“ nutzen. Mit smarten Optimierungen können unter anderem Licht- und Heizungssysteme individuell und energieeffizient gesteuert werden.

Gerade im Bereich Energieeffizienz bei Sanierungen und Neubauten bietet die KfW einige Kredite und Zuschüsse. Wenn Sie mehr über das Thema „Nachhaltiges Bauen“ erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blogbeitrag zum Thema „Green Buildings“.

Förderung durch die KfW

Die richtigen Förderungen finden

In einigen Fällen ist es sinnvoll, die KfW-Förderprodukte miteinander zu kombinieren. Wenn man zum Beispiel sowohl energetisch sanieren als auch barrierefrei umbauen oder sein Haus einbruchssicher gestalten möchte, kann man die Kredite „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ zusammen nutzen.

Die Fördermaßnahmen im Bereich „Energieeffizient sanieren“ sind:

  • Dämmung der Außenwände und Sonnenschutz
  • Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Dämmung der Dachflächen und der Kellerdecke
  • Austausch der Heizung
  • Einbau einer Photovoltaikanlage oder einer solarthermischen Anlage für das Dach
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ fördert folgende Maßnahmen in den Bereichen Wohnkomfort und Einbruchsschutz:

  • Breite Wege und altersgerechte Stellplätze
  • Eingangsbereiche
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Optimierte Raumaufteilung
  • Bau eines Balkons, einer Loggia oder einer Terrasse
  • Umbau des Bades
  • Intelligente Assistenzsysteme
  • Unterstützung durch Wohnberater, Architekten oder Handwerker
  • Einbau oder Nachrüstung von Türen
  • Sicherung von Fenstern und Balkon- und Terrassentüren
  • Beleuchtung von Fenstern und Türen
  • Einbau von Alarmanlagen
  • Einbau von Weitwinkelspionen, Gegensprechanlagen und Videokameras

Neben der KfW bietet auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Förderprogramme für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

TGI Finanzpartner berät Sie gerne ausführlich über Ihre Fördermöglichkeiten, wenn Sie ihr Haus sanieren oder modernisieren möchten. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung greifen wir sowohl auf regionale sowie bundesweite und im Internet tätige Banken zurück. Auf unserer Website können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme in Schleswig-Holstein verschaffen.

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