Baufinanzierung in der Probezeit – Was ist zu beachten?

Sie sind in der Probezeit und möchten eine Immobilie bauen? Die Baufinanzierung gestaltet sich hier gar nicht so einfach. Viele Banken lehnen die Kreditvergabe in der Probezeit ab, andere haben strenge Voraussetzungen, bevor sie in dieser Phase einen Immobilienkredit gewähren. Aber woran liegt das? Welche Voraussetzungen sind nötig, damit man einen Kredit in der Probezeit erhält? Und welche Risiken können dabei entstehen?

Ist eine Finanzierungszusage der Bank in der Probezeit möglich?

Probezeit und Baufinanzierung – Wo liegt das Problem?

Das Problem, das viele Banken bei der Baufinanzierung in der Probezeit sehen, liegt in der Kreditwürdigkeit. Um eine Finanzierungszusage der Bank zu erhalten, ist es vor allem wichtig ein regelmäßiges Einkommen vorweisen zu können. Dazu gehört natürlich ein sicheres Beschäftigungsverhältnis – je länger man bereits bei einem Arbeitgeber angestellt ist, desto besser. Befindet man sich gerade in der Probezeit, ist das Beschäftigungsverhältnis alles andere als sicher. Die Probezeit dauert in den meisten Fällen drei bis sechs Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne die Angabe von Gründen gekündigt werden.

Unabhängig von der Probezeit, erhält ein Arbeitnehmer sowieso erst nach sechs Monaten der Beschäftigung den gesetzlichen Kündigungsschutz. Ist ein Arbeitnehmer also in der Probezeit und hat noch keinen Kündigungsschutz, stellt er für die Bank ein finanzielles Risiko dar. Denn es ist für die Bank nicht relevant und darüber hinaus auch nicht einschätzbar, ob Sie das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit problemlos weiterführen können. In der Probezeit selbst können Sie jederzeit gekündigt werden und reduzieren Ihre Kreditwürdigkeit. Banken ist es wichtig, dass die gewährten Darlehensraten vom Kreditnehmer langfristig abzahlbar sind.

So oder so sollte man bei der Baufinanzierung wissen, was man sich überhaupt leisten kann. Dafür kann man im Voraus mit einem Budgetrechner das persönliche Budget genau planen und berechnen.

Auch in der Probezeit ist Baufinanzierung möglich

Die Baufinanzierung in der Probezeit gestaltet sich zwar schwieriger, ist aber nicht unmöglich! Es gibt einige Wege, wie man auch in der Probezeit einen Immobilienkredit erhalten kann. Diese Umstände oder Voraussetzungen können Ihnen dabei helfen:

  • Zweite/r Kreditnehmer/in:

Wenn ihr Partner oder ihre Partnerin ein regelmäßiges Einkommen hat und sich nicht in der Probezeit befindet, kann dies Ihre Chancen auf einen Kredit erhöhen!

  • Eigene Sicherheiten:

Besitzen Sie bereits eine Immobilie oder können Sie einen hohen Betrag an Eigenkapital vorweisen? In diesen Fällen sind Banken auch eher bereit, Sie bei der Baufinanzierung zu unterstützen.

  • Nahtloser Arbeitgeberwechsel:

Wenn Sie ohne eine Pause von einem Arbeitsverhältnis in das nächste wechseln, sind Sie für einen Großteil der Banken kreditwürdiger.

  • Erhöhung des Gehaltes:

Sollte Ihr Arbeitswechsel mit einer Gehaltserhöhung einhergehen, spricht dies in den Augen der Bank ebenfalls für Ihre Bonität.

  • Bürgschaften:

Die Baufinanzierung in der Probezeit wird erleichtert, wenn man einen Bürgen hat, der selbst eine positive Bonität vorweisen kann.

Welche Möglichkeiten der Baufinanzierung in der Probezeit gibt es?

Sollten Sie keine eigenen Sicherheiten oder zusätzliche Kreditnehmer/innen vorweisen können, ist es unwahrscheinlich, dass die Bank Ihnen einen Kredit anbietet. In diesem Fall sollten Sie die Probezeit abwarten und können im Anschluss wesentlich einfacher einen Immobilienkredit aufnehmen.

Wenn die Bank von Ihrer Kreditwürdigkeit überzeugt ist und zustimmt Ihnen in der Probezeit ein Immobiliendarlehen zu gewähren, kann es sein, dass dieses erst nach Beendigung der Probezeit ausgezahlt wird.

Welche Risiken gibt es?

Nicht nur die Bank sieht in der Finanzierungszusage während der Probezeit ein Risiko, auch für Sie kann die Baufinanzierung dann schnell zu einem finanziellen Problem führen. Wenn die Bank Ihren Kredit nämlich ermöglicht und ihn aber erst nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit auszahlen will, steigt auch für Sie das Risiko der plötzlichen Kündigung. Werden Sie dann in der Probezeit gekündigt, haben sie neben dem Kredit und den damit verbundenen Tilgungsraten auch kein Einkommen mehr.

In solchen Fällen kann die Auszahlung des Immobiliendarlehens auch ggf. verweigert werden. Sie müssen allerdings für eine sogenannte “Nichtabnahmeentschädigung” aufkommen, eine Art Schadensersatz für die Bank. Die Höhe dieser Zahlung hängt neben den Vertragskonditionen auch von der aktuellen Zinsentwicklung ab. Ist diese stark gesunken, kann die Nichtabnahmeentschädigung zum Beispiel 10% des abgelösten Restkapitals betragen – das wären mehrere tausend Euro.

Risikoreich ist natürlich außerdem der Abschluss von Verträgen mit unseriösen Kreditgebern, beispielsweise aus manchen Internetquellen. Achten Sie hierbei darauf, diese immer erst auf Seriosität und Professionalität zu prüfen.

 

So kann TGI Finanzpartner Ihnen helfen

Wenn Sie eine Baufinanzierung während der Probezeit erhalten möchten, unterstützt Ihr TGI Finanzpartner Sie dabei natürlich gerne. Wir verfügen über ein großes Netzwerk mit Banken und wissen genau, worauf es bei der Baufinanzierung ankommt. Mit unserer fachkundigen Beratung finden Sie die perfekte Baufinanzierung – ob mit oder ohne Probezeit.

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