Immobilienkauf – Warum ein Notar unerlässlich ist  

Kauf per Handschlag oder mit privatem Kaufvertrag: Das geht beim Autokauf, aber nicht bei einer Immobilie. Hier kommt unweigerlich ein Notar mit ins Spiel. Nur wie funktioniert das und ab wann muss man sich an einen Notar wenden? In unserem heutigen Blogbeitrag haben wir deshalb für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema “ Immobilienkauf und Notarbesuch“ zusammengetragen und die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet. 

Der Notar spielt eine entscheidene Rolle beim Kauf eines Hauses.

Die Auswahl des Notars 

Die passende Immobilie ist gefunden und Sie sind sich mit dem Verkäufer über Preis und Übergabetermin einig geworden. Außer der moralischen Verpflichtung ist das beiderseitige Versprechen leider nicht viel Wert. Idealerweise haben Sie bereits im Vorfeld mit dem Finanzierungsexperten Ihres Vertrauens den Finanzierungsrahmen geprüft. Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs mit allen wesentlichen Daten durch den Notar Ihrer Wahl. 

Es gilt der Grundsatz „wer zahlt bestimmt“, die Käuferseite schlägt den Notar vor. Der Notar und die Kaufvertragsabwicklung mit den Grundbucheintragungen werden generell vom Käufer nach feststehender Gebührenordnung bezahlt aber beide Parteien müssen mit dem Notar einverstanden sein. Die Kosten dafür sollten Sie mit mindestens 2% des Kaufpreises bei einer Bestandsimmobilie einkalkulieren. Bestehende Grundschulden des Verkäufers werden normalerweise nicht übernommen, die Kosten für die Löschung übernimmt der Verkäufer.  

Der Entwurf des Kaufvertrags 

Innerhalb von 2- 3 Tagen sollte der Entwurf des Kaufvertrags erstellt sein. Für die inhaltliche Prüfung sollten Sie sich jedoch ausreichend Zeit nehmen. Der Entwurf mit eventuellen Änderungen der Vertragspartner ist auch die Grundlage für die Beurkundung des Kaufes. Ihr Finanzierungsberater schaut sich den Entwurf natürlich auch aus Sicht der Finanzierung an, ob auch wirklich alle wesentlichen Punkte wie zum Beispiel die Belastungsvollmacht und eine ausreichende Fälligkeitsfrist, gegeben sind. Anders als beim Darlehensvertrag kennt der notarielle Kaufvertrag keine Widerrufsfrist. Ist die Tinte trocken, gilt der Vertrag. Eine Rückabwicklung, wenn zum Beispiel die Finanzierung nicht funktionieren sollte, wird dann auf jeden Fall teuer.  

Nach der Beantragung der Finanzierung dauert es in der Regel ca. 1 – 2 Wochen, bis Sie eine Finanzierungszusage in Form eines Darlehensvertragsangebotes erhalten. Für die Annahme des Angebots haben Sie ungefähr 14 Tage Zeit und nach der Unterschrift weitere 14 Tage für das Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Zeit sollte der Beurkundungstermin und die Grundschuldbestellung liegen. Sollte der Termin erst danach sein und der Verkäufer überlegt es sich dann doch noch anders, wird es auch teuer. Hier fällt seitens der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der entgangenen Zinsen an.  

Die Aufgaben des Notars 

Ist der Vertrag beurkundet, hat der Notar vor dem Übergabetermin noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Die Fälligkeitsvoraussetzungen mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung, damit das Objekt nicht ein zweites Mal verkauft werden kann, sowie der Klärung der Ablösesummen zur Lastenfreistellung sind neben möglichen weiteren Klärungen zu erfüllen. Ist alles erledigt, erstellt der Notar eine Fälligkeitsmitteilung mit Angaben zur Kaufpreisaufteilung. Die Bank zahlt gemäß dieser Mitteilung aber nur, wenn auch die Darlehensabsicherung durch eine Grundschuld gewährleistet ist. Dann kommt der große Tag der Übergabe und Sie werden Eigentümer. Nehmen Sie den Übergabetermin sehr ernst! Wenn es irgendwelche Mängel gibt, dann ist das die letzte Gelegenheit dies im Übergabeprotokoll zu reklamieren.  

Die Finanzierungsexperten von TGI Finanzpartner begleiten Sie gern auf dem gesamten Weg von der Erstberatung zum Finanzierungsrahmen. Über die Beantragung der Finanzierung bis hin zur termingerechten Auszahlung und natürlich auch darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite.  

 

Haben Sie noch Fragen zum Thema notarielle Beglaubigung? Oder wünschen Sie genauere Informationen zu den Themen Baufinanzierung, Finanzierungsmittel, Fördermittel oder ähnlichem? Ihr TGI Finanzpartner in KielHamburg und Flensburg steht Ihnen von der Erstberatung bis hin zur Kaufpreiszahlung jeder Zeit mit Rat und Tat zu Seite. Für TGI stehen Ihre Wünsche und Möglichkeiten im Mittelpunkt der persönlichen Beratung. 

 

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