Baukindergeld beantragen- so erhalten Sie die Förderung

Baukindergeld beantragen- so erhalten Sie die Förderung

| von TGI Finanzpartner

In unserem letzten Beitrag zum Thema Baukindergeld 2018 konnten bereits einige grundlegende Fragen rund ums Baukindergeld geklärt werden. Aus aktuellem Anlass wollen wir dieses Thema heute noch einmal aufgreifen. Seit dem 18.09.2018 können Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden.

In unserem heutigen Beitrag widmen wir uns deshalb der Frage: Wie beantrage ich Baukindergeld?

Wer kann Baukindergeld beantragen?

Grundsätzlich können alle Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro im Jahr (plus einen Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind) Baukindergeld beantragen. Bei der Überprüfung des Haushaltseinkommens gilt das Durchschnittseinkommen der Vorjahre (für Anträge im Jahr 2018 gilt das Einkommen aus den Jahren 2016 und 2015). Auch Eltern von Adoptivkindern können Baukindergeld beantragen- vorausgesetzt sie haben einen Anspruch auf Kindergeld.

Entscheidend bei der Beantragung ist, dass Sie die Immobilie erstmalig und zur Selbstnutzung erwerben. Dann können Sie für jedes Kind unter 18 Jahren eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr bekommen. Diese Förderung wird für 10 Jahre ausgezahlt.

Wenn Sie herausfinden wollen ob Sie Anspruch auf Baukindergeld haben, nutzen Sie den online Vorab-Check der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Gut zu wissen: Die Anzahl der Kinder, für die eine Familie den Zuschuss erhalten kann, ist nicht begrenzt.

Wie beantrage ich Baukindergeld?

Damit Sie Baukindergeld erhalten können, müssen Sie die Förderung spätestens 3 Monate nach Ihrem Einzug in die neue Immobilie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Die Immobilie muss im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 gekauft worden sein. Ausschlaggebend ist hierbei das Datum des Kaufvertrags.

Die Registrierung erfolgt über das Zuschussportal der KfW. Nach der Einreichung Ihres Antrags, überprüft die Bank ob Sie berechtigt sind die Förderung zu erhalten. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bleiben Ihnen maximal 3 Monate Zeit, um alle notwendigen Unterlagen ins Zuschussportal hochzuladen. Bis das Zuschussportal im Frühjahr 2019 freigeschaltet wird, müssen Sie Ihre Unterlagen per Post einreichen.

Zur Bearbeitung des Antrags müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Einkommenssteuerbescheide der zwei Kalenderjahre vor Antragsstellung
  • Alle Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Kinder
  • Meldebescheinigung
  • Kaufvertrag (bei Bestandsimmobilien)
  • Baugenehmigung (bei Neubauten)

Gut zu wissen: Es gibt keinen generellen Anspruch auf Baukindergeld, da die Förderung nur so lange ausgezahlt werden kann, wie Mittel vorhanden sind.

Mehr Informationen zum Thema Baukindergeld und zur Beantragung der Förderung im Rahmen des Programms KfW 424 erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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