
Hausbau 2018: Das neue Bauvertragsrecht
| von TGI Finanzpartner
Das Jahr neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Für alle die planen 2018 ihr Traumhaus zu bauen, gibt es ab dem 01. Januar 2018 einige Neuheiten im Bauvertragsrecht.
Bereits im Frühjahr diesen Jahres verabschiedete der Bundestag das neue Bauvertragsrecht, welches Ihnen als zukünftigen Bauherren mehr Sicherheit bieten sollen. Das frühere Baurecht entsprach laut Gesetzgeber nicht mehr den aktuellen Standards und ließ in weiten Teilen die notwendigen Verbraucherschutzvorschriften vermissen.
Die wichtigsten Änderungen des Bauvertragsrechts 2018 haben wir in unserem heutigen Blogbeitrag in Kürze für Sie zusammengetragen.
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen
In Zukunft haben Verbraucher 14 Tage lang das Recht Ihren Verbraucherbauvertrag zu widerrufen. Diese verschärfte Regelung soll Bauherren vor unüberlegten Entscheidungen bewahren. Gleichzeitig schützt sie den Verbraucher vor zeitlich begrenzten Rabattangeboten, welche zu übereilten Geschäftsabschlüssen verleiten. Baufirmen müssen jedoch nicht nur die Möglichkeit eines Widerrufs einräumen, sondern vor Abschluss des Vertrages über alle Rechte und Pflichten informieren. Sollte sich ein Handwerksbetrieb nicht an diese Regelung halten, kann sich das Widerrufsrecht unter Umständen sogar verlängern.
Wichtig: Die Widerrufsbelehrung muss grundsätzlich in Textform erfolgen.
Detaillierte Baubeschreibung und Leistungsbeschreibung
Ab Januar 2018 müssen Baufirmen Ihren Kunden vor Abschluss des Vertrags eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen. Diese Baubeschreibung enthält alle wichtigen Fakten Ihres Bauprojekts und soll für mehr Transparenz sorgen und dem Käufer die Möglichkeit geben Angebote vorab zu vergleichen.
Künftig müssen Baubeschreibungen die folgenden Punkte enthalten:
- Art und Umfang der angebotenen Leistungen
- alle geplanten Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung
- Ausbaustufe
- Gebäudedaten: Raumangaben, Flächenangaben, Grundrisse und Schnitte
- Beschreibung der Baukonstruktionen
- Qualitätsmerkmale denen das Gebäude genügen muss
Die Dauer der Bauzeit
Bisher war die Angabe der Bauzeit eine freiwillige Angabe seitens der Bauunternehmen. Das wirkte sich jedoch häufig zu Ungunsten der Bauherren aus. Ab 2018 ist Schluss damit! Mit Eintreten des neuen Bauvertragsrecht müssen Bauunternehmen einen verbindlichen Fertigstellungstermin festsetzen. Diese Regelung mindert die wirtschaftlichen Risiken privater Bauherren und ermöglicht Ihnen zusätzlich eine verlässliche Planung.
Abschlagszahlung beim Hausbauvertrag
Häufig versuchen Bauträger die Zahlung der Raten soweit es geht vorzuverlegen. Häufig trugen Bauherren dadurch das Risiko, dass sie zum Zeitpunkt der Abnahme mehr gezahlt hatten als das Bauunternehmen geleistet hatte. Die Neuregelung zum Thema Abschlagzahlung fungiert als eine Art Schutzvorschrift. Sie legt fest, dass eine Baufirma maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern darf. Die ausstehende Summe wird erst nach der Bauabnahme fällig.
Wichtig: Vergewissern Sie sich, dass die geforderten Abschlagszahlungen immer dem Wert der erbrachten Bauleistung entsprechen.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Bauvertragsrecht? Oder wünschen Sie genauere Informationen zu den Themen Baufinanzierung, Finanzierungsmittel, Fördermittel oder ähnlichem? Ihr TGI Finanzpartner in Kiel, Hamburg und Flensburg steht Ihnen von der Erstberatung bis hin zur Kaufpreiszahlung jeder Zeit mit Rat und Tat zu Seite. Für TGI stehen Ihre Wünsche und Möglichkeiten im Mittelpunkt der persönlichen Beratung.