
Modernisierungskredit – Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
| von TGI Finanzpartner
Es stehen dringende Umbaumaßnahmen an, aber Sie sind aktuell nicht liquide? Hier kann ein Modernisierungskredit aushelfen. In unserem heutigen Blogbeitrag stellen wir Ihnen drei mögliche Finanzierungsmöglichkeiten rund um die Themen Renovierung, Sanierung und Modernisierung vor. Wir erklären, welche Förderprogramme Ihnen zusätzlich unter die Arme greifen können und welche zwei Aspekte Sie beim Abschluss eines Darlehens unbedingt beachten sollten!
Was ist ein Modernisierungskredit?
Bevor wir uns die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ansehen, wollen wir die Frage klären, was ein Modernisierungskredit genau ist. Der klassische Modernisierungskredit ist ein zweckgebundener Ratenkredit, mit dem kleine und große Umbauprojekte finanziert werden können. Modernisierungskredite lohnen sich für Kreditsummen von bis zu 50.000€. Laufzeiten liegen zwischen 12 bis 120 Monaten ohne grundbuchliche Absicherung. Bei größeren Summen und grundbuchlicher Besicherung können die Laufzeiten natürlich auch bei 25 – 30 Jahren liegen.
Zweckgebundenheit bedeutet, dass das zur Verfügung gestellte Geld vom Kreditnehmer nur für die geplanten Umbaumaßnahmen verwendet werden darf. Im Gegensatz zu freien Ratenkrediten erfolgt die Auszahlung der gewährten Kreditsumme nach Bauschritten bzw. nach Vorlage von Handwerker- oder Materialrechnungen.
Der Modernisierungskredit zeichnet sich durch eine seine niedrige Zinsrate aus, da eine Immobilie als Sicherheit vorhanden ist, auch ohne einen Grundbucheintragung der Bank. Da kein Grundbucheintrag für die Bewilligung notwendig ist, erfolgt die Beantragung und Abwicklung des Modernisierungskredits unbürokratisch und schnell. Außerdem entfallen die Kosten der Eintragung einer Grundschuld für Notar und Grundbuchamt.
Für wen eignet sich ein Modernisierungskredit?
Ein Modernisierungskredit eignet sich für alle Immobilienbesitzer, also sowohl für Hausbesitzer als auch Wohnungseigentümer. Die Immobilie selbst dient als Sicherheit bei der Beantragung des Kredits. Außerdem ist ein geregeltes persönliches Einkommen relevant.
Im Gegensatz zu anderen Darlehensformen ist die Schuldenfreiheit für die Gewährung eines Modernisierungskredits keine Voraussetzung. Das heißt, dass auch noch nicht vollständig abbezahltes Haus- oder Wohnungseigentum für einen Modernisierungskredit in Frage kommen. Auch die Kombination mit einer Baufinanzierung ist möglich.
Aufgrund der Immobilie als Kreditsicherheit im Hintergrund, werden häufig bei Beantragung Unterlagen zur jeweiligen Immobilie angefragt. In der Regel ist ein Exposé, mit Fotos und den relevanten Eckdaten, für die Bank aber völlig ausreichend. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, lässt sich vorab nicht sagen, da dies von Bank zu Bank verschieden sein kann. Stimmen Sie am besten direkt zu Beginn mit Ihrer Bank ab, welche Unterlagen zur Bearbeitung benötigt werden.
Für welche Umbaumaßnahmen kann ich den Modernisierungskredit verwenden?
Modernisierungskredite können für verschiedene Arbeiten an der eigenen Immobilie beantragt werden:
- Renovierungs-,
- Sanierungs- und
- Modernisierungsarbeiten
Unter Renovierung fallen alle Maßnahmen, die eine optischer Verschönerung bewirken und Abnutzungsspuren beseitigen (z.B. das Verlegen eines neuen Bodenbelages) – also werterhaltend auf die Immobilie wirken. Wenn Schäden an der Immobilie beseitigt werden, um die Qualität des Hauses oder der Wohnung wiederherzustellen, spricht man von Sanierung (z.B. die Reparatur eines undichten Dachs). Modernisierung wiederum bezieht sich auf wertsteigernde Maßnahmen. Darunter fallen beispielsweise energetische Sanierungen wie der Einbau einer neuen Heizungsanlage.
Alternative Finanzierungslösungen für Renovierung, Sanierung und Modernisierung
Neben dem klassischen Modernisierungskredit bieten sich in bestimmten Fällen auch ein Konsumentenkredit sowie die Baufinanzierung als Finanzierungsmöglichkeit an.
Konsumentenkredit
Der Konsumentenkredit ist ein freier Ratenkredit, der ebenfalls wie der Modernisierungskredit in monatlichen Raten abbezahlt wird. Kreditsummen können zwischen 1.000€ bis 50.000€ und Laufzeiten zwischen 12 bis 84 Monaten liegen. Im Gegensatz zum klassischen Modernisierungskredit kann der Kreditnehmer hier frei über das gewährte Geld verfügen und muss keine Nachweise über die Art der Ausgaben erbringen. Damit einhergehend liegen die Zinsraten aber deutlich höher (etwa bei 4-5%).
Baufinanzierung
Eine Baufinanzierung kann nicht nur für den Neubau, sondern auch für die Renovierung, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden in Anspruch genommen werden. Besonderheit der Baufinanzierung sind die trotz langer Laufzeit die günstigen Zinsen (etwa 1-2%). Allerdings ist zur Beantragung einer Baufinanzierung ein Grundbucheintrag notwendig, was zu Verzögerungen beim Umbaubeginn sowie zu zusätzlichen Kosten führt. Neben Schuldenfreiheit muss der Kreditnehmer einen Eigenkapitaleinsatz von bis zu 40% mitbringen. Eine Baufinanzierung lohnt sich deshalb in der Regel nur bei größeren Umbauvorhaben (ab 50.000€).
Welche Förderprogramme gibt es für Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen?
Staatliche Förderungen bieten Unterstützung beim Umbau von Wohneigentum. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Sie zusammengestellt:
KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet staatliche Unterstützung für spezielle Modernisierungsvorhaben. Darunter fällt zum Beispiel die energetische Sanierung von Immobilien, die vor 1995 gebaut wurden. Für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (wie beispielsweise die Optimierung der Heizungsanlage) werden sehr zinsgünstige Kredite mit Summen bis zu 50.000€, für die Vollsanierung zum Effizienzhaus Kredite mit Summen bis zu 100.000€ vergeben. Darüber hinaus gibt es attraktive Kreditoptionen für den altersgerechten Umbau von Immobilien.
Steuererleichterung bei der Sanierung von (denkmalgeschützten) Altbauten
Abschreibungen erleichtern Käufern von alten oder denkmalgeschützten Gebäuden die hohen Umbaukosten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum, eines denkmalgeschützten Gebäudes, sind 9% der Modernisierungskosten in einem Zeitraum von 10 Jahren nach Erwerb steuerlich absetzbar. Für „normale“ Altbauten (errichtet vor 1925) können 2,5% der Modernisierungskosten abgesetzt werden.
Was vor dem Kreditabschluss unbedingt zu beachten ist
Nachfinanzierung
Vor allem bei der Sanierung von Altbauten tauchen häufig, während der Umbauarbeiten neue Schwachstellen der Immobilie auf, die beseitigt werden müssen. Bevor Sie einen Modernisierungskredit aufnehmen, sollten Sie deshalb mit Ihrem Finanzberater Möglichkeiten der Nachfinanzierung besprechen.
Sondertilgungsrechte
Lebensumstände können sich ändern – und Ihr Kredit sollte sich daran anpassen können. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass das angestrebte Darlehen flexible Sondertilgungsrechte einräumt. So kann außerplanmäßig erhaltenes Kapital (wie beispielsweise ein Erbe) zur einmaligen Abzahlung und somit Verkürzung der Kreditlaufzeit verwendet werden.
Wie kann ich einen Modernisierungskredit erhalten?
Der erste Schritt in Richtung Umbau ist die Einholung eines Kostenvoranschlags, um die benötigte Darlehenssumme einschätzen zu können. Auf Grundlage dieser Information berät Sie das Team von TGI Finanzpartner sehr gerne zu einer individuell angepassten und flexiblen Finanzierungslösung und den effektivsten Förderprogrammen – damit Ihrem Renovierungs-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekt nichts mehr im Wege steht!