
SCHUFA in der Baufinanzierung
| von TGI Finanzpartner
Im heutigen Interview spricht Irina Cernavin von TGI Finanzpartner über die SCHUFA in der Baufinanzierung.
Die gelernte Bankkauffrau kam direkt nach Ihrer Ausbildung bei der Sparkasse zu TGI Finanzpartner und verstärkt unser Team im Back-Office.
Was ist die SCHUFA?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz SCHUFA Holding AG) ist Deutschlands größte Kreditagentur und ist Auskunftsgeber über die Kreditwürdigkeit von privaten Schuldner.
Die SCHUFA enthält Angaben zu natürlichen Personen sowie Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäften (wie beispielsweise ausstehende Kreditrückzahlungen, nicht gezahlte Handyrechnungen etc.). Zudem dient sie als öffentliches Verzeichnis und für amtliche Bekanntmachungen (z.B. eidesstattliche Versicheruneng, Eröffnung eines Konkursverfahrens).
Wie kommt es zu einem SCHUFA-Eintrag?
Vertragspartner wie beispielsweise Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften oder Handels- und Telekommunikationsunternehmen übermitteln Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung von Vertragsverhältnissen mit ihrer Kundschaft an die SCHUFA. Dieses Vorgehen ist von der Kundschaft über die sogenannte SCHUFA-Klausel im Vertrag schriftlich zu bestätigen.
Bei vertragsgemäßer Rückführung bzw. Erfüllung des Vertrages meldet der Vertragspartner dies der SCHUFA. So wird die SCHUFA für zukünftige Vertragsabschlüsse positiv beeinflusst.
Die Vertragspartner dürfen an die SCHUFA auch Daten über ein nicht vertragskonformes Verhalten der Kundschaft übermitteln (z.B. Kreditkartenmissbrauch). Die Übermittlung dieser Informationen ist ohne schriftliche Einwilligung über die SCHUFA-Klausel erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen eines Vertragspartners der SCHUFA erforderlich ist (§ 28 III i.V. mit § 28 I Satz 2 BDSG). Die SCHUFA-Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen bereinigt.
Welche Rolle spielt die SCHUFA in der Baufinanzierung?
Eine „positive“ SCHUFA ist ein wichtiger Faktor in der Baufinanzierung. Die Banken orientieren sich stark an den Einträgen von anderen Vertragspartnern. Ein Kreditinstitut erkennt daran, welche monatlichen Belastung der Kunde bzw. die Kundin bereits hat. Diese Daten werden in die Entscheidung über die Ausstellung eines Kredits einbezogen.
In der heutigen Zeit werben viele Vertragspartner mit 0 % Finanzierungen – zum Beispiel für den nächsten Urlaub oder ein neues Auto – und locken damit Kundschaft an. Natürlich ist es sehr reizvoll, sich einen Wunsch direkt zu erfüllen, ohne lange dafür zu sparen. Leider beinhalten diese 0 % Kreditverträge zusätzliche Rahmenkredite, um die Kundschaft zu binden und Folgegeschäft zu generieren.
Die Rahmenkredite und Kreditkarten mit hohem Kreditrahmen werden von den Banken pauschal mit 2% monatlicher Rate angesetzt (auch bei Nicht-Belastung). Nicht selten geht daraufhin die Haushaltsrechnung in der Baufinanzierung nicht mehr auf. Bei vielen kleinen Kreditraten verliert man sehr schnell den Überblick über die monatliche Gesamtbelastung.
In allen Fällen verlängert sich die Beantragung der Finanzierungsmittel für den Hausbau oder -kauf, weil die Banken erst nach Bereinigung der SCHUFA die Zusage erteilen. Dies kann zum Problem werden, weil der Verkäufer bzw. die Verkäuferin nicht länger warten will und einem anderen Interessenten den Zuschlag gewährt.
Die SCHUFA ist auch schon für die Beantragung einer vorläufigen Finanzierungsbestätigung beim Immobilienkauf wichtig. Wir empfehlen unserer Kundschaft die kostenlose Überprüfung des persönlichen SCHUFA Eintrags schon vor einer eventuellen Finanzierung in unseren „Was-können-wir-uns-leisten-Gesprächen“. So ist es möglich, bei der Bewerbung um die Wunschimmobilie schnell agieren zu können.
Was würden Sie Ihrer Kundschaft bezüglich der SCHUFA raten?
Meine Empfehlung an unsere Kundschaft ist vor dem Abschluss jedes Vertrages die Bedingungen gut durchzulesen und sich auch die Frage zu stellen, inwieweit ein nicht vertragskonformes Verhalten ihre SCHUFA beeinflussen könnte. Bei Unsicherheiten sollte eine Vertrauensperson in die Entscheidung einbezogen werden.
Außerdem kann in Deutschland jede volljährige Person einmal im Jahr kostenlos Einblick in den persönlichen SCHUFA-Eintrag erhalten. Ich empfehle diese Chance zu nutzen, um eventuelle Bereinigungen von Alt-Lasten zu beantragen und um die eigene Kreditwürdigkeit für zukünftige Vertragsabschlüsse in Blick zu behalten.