
Soziale Wohnraumförderung - zum eigenen Heim mit schmalem Einkommen
| von TGI Finanzpartner
Der Wunsch nach einem Eigenheim besteht, aber der Geldbeutel ist schmal? Ein Immobilienkauf oder -neubau ist vor allem für junge Familien finanziell nur schwer zu stemmen. In unserem heutigen Blogbeitrag stellen wir die Soziale Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein vor - ein Förderprogramm, das finanzschwächere Bauwillige sowie Immobilienkäufer bei der Finanzierung ihrer Traumimmobilie unterstützt.
Was ist die Soziale Wohnraumförderung?
Die Soziale Wohnraumförderung ist ein Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Es ist als „Nachfolger“ des sogenannten Baukindergeldes am 01. April 2021 in Kraft getreten.
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung wird sowohl der Neubau oder Ersterwerb sowie der Erwerb von vorhandenem Wohneigentum zur Selbstnutzung gefördert. Auch der Ausbau oder die Erweiterung von Wohneigentum ist förderungsfähig, wenn der Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Schwerbehinderung nicht mehr angemessen ist.
Konkret handelt es sich bei der Sozialen Wohnraumförderung um ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen über bis zu 100.000€. Die Verwaltungsgebühr beträgt nur 0,5% jährlich.
Über die Grundförderung hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzdarlehen beantragt werden. Besondere bauliche Maßnahmen aufgrund der Schwerbehinderung eines/einer Haushaltsangehörigen mit Schwerbehinderung ermöglichen weitere 50.000€ Zusatzdarlehen. Nochmals 15.000€ Fördersumme stehen für Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie bereit.
Wer kann die Soziale Wohnraumförderung beantragen?
Das Förderungsprogramm unterstützt Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie Haushalte, in denen mindestens ein Mensch mit Schwerbehinderung lebt.
Der Gesamthaushalt darf dabei bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das Brutto-Einkommen eines 4-Personen-Haushalts mit zwei Kindern darf circa 59.000 € betragen. Für 3-Personen-Haushalte liegt die Brutto-Einkommensgrenze bei circa 49.000€. Die individuelle Kalkulation sollten Sie mit Ihrem Berater der TGI besprechen.
Wichtige Kriterien sind außerdem der Energetische Standard eines Neubaus (Effizienzhaus SH-Standard) sowie die Gesamtgröße der Immobilie. Die Wohnflächengrenze bei Neubauten beträgt bei Haushalten mit bis zu 4 Personen 130m2, bei Gebrauchtimmobilien maximal 200m2.
Grundsätzlich ist von den Bauwilligen bzw. Immobilienkäufer eine Eigenleistung in Höhe von 7,5% der Gesamtkosten zu erbringen. Als Eigenleistung anerkannt werden beispielsweise Kontoguthaben, Bausparguthaben, ein bezahltes Grundstück oder eigene Arbeitsleistungen am Objekt. Wenn der Haushaltsüberschuss nachhaltig gut ist, kann in Einzelfällen auf die Eigenkapitalquote verzichtet werden.
Was ist bei der Beantragung der Sozialen Wohnraumförderung zu beachten?
Vor der Bewilligung der Sozialen Wohnraumförderung sollte weder ein Kaufvertrag abgeschlossen noch mit den Bauarbeiten begonnen werden. Falls aufgrund bestimmter Umstände der vorzeitige Abschluss eines Kaufvertrags notwendig ist, sollte unbedingt eine Rücktrittsklausel in die Vertragspapiere aufgenommen werden. So wird das Risiko umgangen, bei Ablehnung des Förderantrags in eine Schuldenfalle zu geraten.
Förderungsempfänger müssen gewährleisten, dass sie alle Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten für die zu fördernde Immobilie langfristig tragen können. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Haushaltsbudget nach dem Abzug aller monatlichen Kosten für eine angemessene Lebensführung genügt.
Und wenn die Soziale Wohnraumförderung nicht ausreicht?
Die Soziale Wohnraumförderung kann mit Fördermitteln der KfW Förderbank und/oder weiteren Darlehen der IB.SH sowie Bankkrediten kombiniert werden. Nach Ablauf des Förderungszeitraums sind Anschlussfinanzierungen möglich. Diese sollten bereits zu Beginn der Sozialen Wohnraumförderung geplant werden.
Einen ersten Einblick in die Finanzierung Ihrer Traumimmobilie erhalten Sie über unseren Baufinanzierungsrechner. Die Experten von TGI Finanzpartner beraten Sie über die Soziale Wohnraumförderung hinaus in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne zu individuellen Förderkombinationen und Finanzierungsplänen.