Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug beinhaltet alle Eintragungen, die zum Zeitpunkt der Veranlassung im Grundbuch stehen.

Er wird benötigt, wenn ein Immobilienkauf oder eine Beleihungsprüfung ansteht. Letztere benötigt zur Einschätzung der Beleihungshöhe alle Einträge des Grundbuchs. In Sonderfällen ist auch unter anderen Umständen eine Einsichtnahme erlaubt. Diese sind in §12 Abs. 2 GBO geregelt.

 

Woher erhalte ich den Grundbuchauszug? Wo kann ich ihn anfordern?

Der Grundbuchauszug kann in der Regel beim jeweiligen Amtsgericht bzw. Grundbuchamt der Gemeinde oder des Landkreises angefordert werden. Der Auszug ist jedoch mit Kosten verbunden. Diese sind (bundeseinheitlich) in § 73 KostO geregelt. Dort sind die Preise von 10 Euro für einen unbeglaubigten und 18 Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug festgelegt.
Alternativ kann man seit einigen Jahren in Deutschland den Grundbuchauszug auch online abrufen. Der elektronische Grundbuchauszug ist jedoch nicht öffentlich zugänglich, sondern erfordert einen verifizierten Zugang zum On-Geo-Portal.