Kapitalbildende Lebensversicherung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall des Versicherten den Begünstigten wirtschaftlich absichert. Grundsätzlich muss für jede Art der Lebensversicherung ein Kapitalstock aufgebaut werden. Als kapitalbildend werden solche Versicherungen bezeichnet, die dies auf Grund der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit in einem sehr hohen Maße erfordern.

Die häufigste Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist eine so genannte gemischte Lebensversicherung. Sie wird im Todesfall aber auch beim Erreichen der Ablauffrist wirksam. Der Versicherte muss für beide Möglichkeiten die jeweilige Mindestleistung ansparen. Im Falles eines frühen Todes übersteigt der Leistungsbetrag den bis dato angesparten Betrag deutlich.

Ebenfalls als kapitalbildend wird die aufgeschobene Rentenversicherung angesehen. Im vorzeitigen Todesfall erhält der Begünstigte dabei lediglich den bisher gesparten Betrag, so dass für die Versicherung in de facto kein Todesrisiko besteht. Ist das Rentenalter dann erreicht, erhält der Versicherte die vorher vereinbarten Zahlungen stückweise.
Es gibt viele weitere Formen der kapitalbildenden Lebensversicherung. So gibt es solche, die ausdrücklich nur im Todesfall ausbezahlt werden und kein Erlebnisalter beinhalten. Des Weiteren ist es möglich, zwei Personen mit ein und der selben Lebensversicherung auszustatten. Der Betrag wird dann meist im Todesfall des zuerst verstorbenen Versicherten ausbezahlt.